Maßnahmen in Regensburg

Querdenken-Demo - Behörden machen strikte Auflagen


Für die Querdenken-Demonstration hat die Stadt Regensburg strikte Regeln erlassen. (Symbolbild)

Für die Querdenken-Demonstration hat die Stadt Regensburg strikte Regeln erlassen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Behörden haben für die geplante Demonstration von Gegnern der Corona-Maßnahmen klare Richtlinien erlassen. Für die Demonstrationen, die sich insbesondere gegen den Maskenzwang richten, wird beispielsweise ein Protestzug untersagt.

Für Samstag hat die Querdenken-Bewegung eine Demonstration in Regensburg geplant. Die Stadt und die Behörden haben nun strikte Maßnahmen für die geplante Veranstaltung angeordnet. Im Einzelnen wurde angeordnet:

  • Eine sich fortbewegende Versammlung zwischen Friedensstraße und Dultplatz wird untersagt. Eine stationäre Versammlung auf der Friedensstraße (Höhe Regensburg Arcaden), wird auch untersagt.
  • Die Versammlung wird ortsfest auf den Dultplatz in Regensburg stattfinden.
  • Ungeachtet der Befugnis die Versammlung jederzeit zu beenden, hat die Versammlungsleitung allen Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern den Beginn und das Ende der Versammlung bekannt zu geben.
  • Die Anzahl an Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern wird auf höchstens 1.000 Personen begrenzt.
  • Die Versammlungsdauer wird auf 11 Uhr bis 13 Uhr festgelegt.
  • Zwischen allen Teilnehmern und zu Dritten ist durchgängig ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu wahren, auch unter Berücksichtigung des Ankunfts- und Abreisegeschehens.
  • Es ist durchgängig jeder Körperkontakt mit Versammlungsteilnehmern oder Dritten zu vermeiden.
  • Eine Mund-Nase-Bedeckung ist von allen Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu tragen. Ausnahmen sind nur in den Fällen des § 2 der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) zulässig.
  • Redner/innen, Sänger/innen, Blasmusiker/innen können die Mund-Nase-Bedeckung für die Dauer ihres Beitrags auf der Bühne abnehmen. Sie haben dann einen Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. ·
  • Die Versammlungsleitung wird verpflichtet, eine Teilnehmerliste zu führen oder den Teilnehmern zumindest die Möglichkeit anzubieten, sich freiwillig in eine Liste einzutragen, um sie erforderlichenfalls später informieren zu können, falls dem Veranstalter bekannt werden sollte, dass sich unter den Versammlungsteilnehmern Personen befanden, bei denen nachträglich eine Corona-Infektion festgestellt worden ist.
  • Das Verteilen von Flugblättern oder sonstigen Gegenständen zur Ansicht oder Mitnahme im Wege einer direkten Übergabe von Versammlungsteilnehmern an Dritte ist nicht erlaubt.
  • Durch Vorkehrungen hat der Versammlungsleiter die Versammlungsfläche vor Ort kenntlich zu machen (z.B. durch Flatterband).
  • Die Lautstärke darf einen Höchstwert von 85 dB(A) - gemessen 5 Meter vor der Lautsprecheranlage nicht überschreiten.
  • Die Abgabe von Speisen und Getränken ist untersagt.
  • Mikrophone sind zu desinfizieren, mit wechselbaren Aufsätzen zu versehen bzw. ist durch andere wirksame Maßnahmen der Infektionshygiene sicherzustellen, wenn mehrere Personen dasselbe Mikrophon benutzen.
  • An- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zum und vom Dultplatz sind jederzeit zu ermöglichen.
  • Bei der Versammlung muss mindestens ein Ordner je zehn Versammlungsteilnehmer eingesetzt werden. Die Ordner müssen zum einen gesundheitlich in der Lage sein, eine Mund-Nase-Bedeckung nach Zif. IV. 6 dieses Bescheids zu tragen. Zum anderen müssen sie in Ihrer Funktion als Ordner die Mund-Nase-Bedeckung tragen.