Geflügelpest-Risiko gesunken

Aufstallpflicht in den Kreisen Landshut und Dingolfing-Landau endet


Nutzgeflügel darf die Ställe wieder verlassen. (Symbolbild)

Nutzgeflügel darf die Ställe wieder verlassen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Geflügelpest im östlichen Landkreis Landshut und im westlichen Landkreis Dingolfing-Landau kann laut einer Pressemitteilung des Landshuter Landratsamts "als getilgt betrachtet werden." Damit endet auch die Aufstallpflicht für Geflügel in den betroffenen Gebieten.

Ende April waren mehrere hundert tote Schwarzkopfmöwen rund um den Wörthersee gefunden worden und es stellte sich heraus, dass die Tiere an der Vogelgrippe verendet sind. Umgehend wurde eine Sperrzone eingerichtet und eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch eine Aufstallpflicht für Nutzgeflügel beinhaltete. Nach einer neuen Risikoeinschätzung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) heben die zuständigen Stellen die Allgemeinverfügung nun mit Wirkung zum 6. Juni 2023 auf. Damit dürfen Nutzvögel ihre Ställe wieder verlassen.

Weil das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelüest bei Wildvögeln und damit auch die Gefahr der Übertragung auf Haus- und Nutzvögel weiterhin groß ist, gilt die Allgemeinverfügung vom November 2022 mit der Anordnung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen, Ausstellungsverboten und dem Verbot der Fütterung von Wildvögeln weiterhin.