Geflügelpest

Aufstallungspflicht im Raum Rottenburg endet bald


Im Raum Rottenburg können die Beschränkungen für Geflügelhalter voraussichtlich am 25. März aufgehoben werden.

Im Raum Rottenburg können die Beschränkungen für Geflügelhalter voraussichtlich am 25. März aufgehoben werden.

Von Redaktion idowa

Im Raum Rottenburg wird am 25. März die bislang geltende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung aufgehoben. Aufgestallte Tiere können ab dann wieder in ihre Gehege zurück.

Das teilte das Landratsamt Landshut am Dienstag mit. Hintergrund der Maßnahme war in Fall von Geflügelpest, der Mitte Februar auf einem Betrieb im Raum Ergoldsbach festgestellt worden war. Wenige Tage darauf traf es auch einen Betrieb in der Nähe von Rottenburg. Daraufhin richtete das Staatliche Veterinäramt jeweils Schutzzonen rund um die beiden Orte ein. Da bei den beiden jüngsten Überprüfungen der Zonen keine weiteren Krankheitsfälle gemeldet wurden, können die Allgemeinverfügungen wieder aufgehoben werden. Im Raum Ergoldsbach wurden sie bereits zum 17. März beendet, in Rottenburg ist es nun am Samstag so weit.

Weiterhin Gültigkeit haben nach den Angaben des Landratsamts aber die Beschränkungen im Raum Pfeffenhausen. Diese wurden nach einem Geflügelpest-Fall im nahe gelegenen Landkreis Kelheim nötig und werden voraussichtlich noch bis zum 1. April gültig bleiben.