Gastronomie in Ostbayern

Registrierung im Lokal – was bringen die Corona-Listen?


Neues Pflichtprogramm auch im Biergarten, wie hier im Bayerischen Löwen in Straubing: Noch bevor das erste Bier an den Tisch kommt, muss der Wirt nach Name, Anschrift und Telefonnummer seiner Gäste fragen.

Neues Pflichtprogramm auch im Biergarten, wie hier im Bayerischen Löwen in Straubing: Noch bevor das erste Bier an den Tisch kommt, muss der Wirt nach Name, Anschrift und Telefonnummer seiner Gäste fragen.

Der Neustart nach Corona ist schwer für viele Lokale in Ostbayern. Neben der häufig beschriebenen OP-Atmosphäre durch den Mundschutz für Gäste und Bedienungen, schmälern die allgegenwärtigen Gästelisten für viele die Freude am Ausgehen. Mit Folgen: Weil der Umsatz fehlt, haben manche Lokale schon wieder zugemacht. Was bringen die Registrierungslisten am Eingang der Wirtshäuser?

Seit die Restaurants wieder öffnen dürfen, gibt es dort Listen: Mit Namen, Anschrift und Telefonnummer soll jeder Gast seine Personalien hinterlegen - noch bevor er überhaupt das erste Bier bestellt hat. Laut dem zuständigen Wirtschaftsministerium eine Vorsichtsmaßnahme, damit der Abend im Restaurant nicht zu einem "Spreading-Event" wird - wenn ein Gast eine Sars-CoV-2-Infektion mitbringt und sie an andere Gäste weitergibt.

Wofür vorher noch mindestens ein weiteres Formular notwendig war und was unter den Vorgaben der unlängst beschlossenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit erheblichen Auflagen versehen war, wird nun für die Wirte zu Pflicht: Eine Erhebung persönlicher Daten der Gäste im großen Stil. Die Wirte legen große Aktenordner für die Registrierungs-Formulare an. Vier Wochen müssen sie die Gästelisten aufbewahren, danach sollen die Daten vernichtet werden. Digital schließen nur wenige die Registrierung ab. Wie unsere Umfrage unter Wirten in der Region ergab, ist das aus Sicht der Betriebe zu unsicher. Viele fürchten, dass die Gäste-Daten in der Digital-Welt gestohlen werden könnten.

Viele Stimmungskiller für Gäste

Zwei-Haushalte-Regel, Maskenpflicht und schließlich die Gäste-Registrierung - alles wird wohl seinen Anteil daran haben, dass der Zustrom an Gästen vielerorts in der Gastronomie zum dünnen Rinnsal geworden ist. Während zwei von ihnen schon länger diskutiert werden, stellt sich bei der dritten Maßnahme die Grundsatzfrage: Wie soll das Buchführen über die Gäste die Ausbreitung des Virus konkret stoppen? "Bei nachgewiesener Sars-Cov-2-Infektion erfolgt umgehend die Ermittlung von Kontaktpersonen durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Im Falle eines nachträglich bestätigten Falles führt das Gesundheitsamt anhand der erhobenen Besucherlisten die notwendigen Ermittlungen durch, die gegebenenfalls auch zu einer häuslichen Quarantäne führen können", heißt es auf idowa-Nachfrage vom bayerischen Wirtschaftsministerium.

Also muss nach derzeitigem Stand der Dinge ein Lokalgast, bei dem eine Sars-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, auch den Restaurantbesuch als mögliches Risiko für eine Weitergabe des Virus angeben. Die betreffende Gaststätte liefert die Liste an die Gesundheitsbehörde, die zu diesem Zeitpunkt bereits alarmiert ist: Ziel der Erfassung sei es, Kontaktpersonen zu ermitteln im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter Gästen oder Personal. "Es liegt deshalb nicht nur im Interesse der Allgemeinheit, sondern auch im Eigeninteresse des Gastes, dass er im Fall einer Infektion erreichbar sein kann", erklärt ein Ministeriumssprecher auf Anfrage von idowa. Also wird die Gesundheitsbehörde die zum fraglichen Zeitraum im Lokal anwesenden Menschen kontaktieren. Auf die Frage, was dann passiere: "Für die Beurteilung der konkreten Situation vor Ort und Einleitung etwaiger Maßnahmen ist das jeweils vor Ort zuständige Gesundheitsamt, die Kreisverwaltungsbehörde, beziehungsweise kreisfreie Stadt, zuständig."

Voraussetzung ist natürlich, dass die Angaben auf den langen Listen in den Restaurants richtig sind. Für die Überprüfung der Daten sind nicht die Gaststättenbetreiber zuständig, bestätigt das Wirtschaftsminsterium: "Da es in der Verantwortung des Gastes liegt, richtige Angaben zu machen, müssen Gastronomen keinen Abgleich mit amtlichen Dokumenten vornehmen. Eine Falschangabe des Gastes zählt als Ordnungswidrigkeit." Die örtlichen Gesundheitsbehörden nehmen laut einer Sprecherin des Ministeriums Stichproben, ob die Erfassung der Daten richtig sei.

Wie kontrolliert wird, ist Sache der Behörden

Wie aber hat man sich die Kontrollen vorzustellen? Die von idowa befragten Wirte gaben an, dass sie noch keine solche Kontrolle erlebt hätten. Deswegen konnten sie nicht davon berichten, wie die Listen überprüft werden sollen. Vermutlich aber würden dann noch weniger Gäste kommen, wenn ständig das Amt in der Tür stünde, sagen viele. Das Wirtschaftsministerium wiederum macht den Ordnungs- und Gesundheitsämtern offenbar keine genaueren Vorgaben für die Kontrollen: "Die Durchführung der Stichproben obliegt den zuständigen Verwaltungsbehörden. Aufgrund dessen, dass die Kundenerfassung erst seit kurzem praktiziert werden muss, liegen uns noch keine Erfahrungsberichte dazu vor." Die auch in Ostbayern in großer Menge erhobenen Daten müssen also noch beweisen, ob sie ihren Zweck erfüllen - oder ob sie nur die Atmosphäre belasten.

Verständnisvoll, aber dennoch skeptisch seien die Reaktion vieler Gäste auf die neue Normalität in der Gastronomie, berichten Wirte im Gespräch mit idowa. "Viele Stammgäste kommen aus Solidarität und tragen sich auch in die Listen ein", sagt zum Beispiel Sieglinde Schwab, der Senior-Chefin des Gasthauses Schwab in Kröning im Landkreis Landshut. Aber: "Das Ausgehverhalten hat sich verändert. Viele sagen ganz offen, dass sie nicht im OP-Saal essen wollen" - in Anspielung auf die Mund-Nasen-Masken. Das Gasthaus Schwab hat nach eigenen Angaben gerade mal 20 Prozent seines gewöhnlichen Umsatzes. Andere Wirte, wie etwa Toni Wenisch vom Genusshotel Wenisch und "Toni's" in Straubing, sprechen von geringeren Umsatzeinbußen - auf etwa 60 Prozent Saison schätzt Anton Wenisch seine aktuellen Umsätze im Vergleich zu einem durchschnittlichen Mai, beziehungsweise Juni ein, seit er und seine Kollegen in der Gastronomie wieder aufmachen durften.

Größter Minus-Faktor sind beim Edel-Steakhouse wie beim gutbürgerlichen Landgasthof, die fehlenden Vereinsversammlungen und die Feiern, die Betriebsabende und Hochzeiten - eben alles, was die "Zwei-Haushalte-Regel" sprengt. Laut Toni Wenisch werden außerdem die reservierten Tische kleiner: "Dadurch sind bei den Reservierungen kaum Tische dabei, die über vier bis sechs Personen hinausgehen". Große Gesellschaften, bei denen länger sitzen geblieben wird, bei denen das "Gemütliche Beisammensein" offiziell oder inoffiziell auf der Tagesordnung steht, fallen flach. Der leere Raum zwischen den Tischen wird nicht nur aufgrund von Abstandsregeln größer.