Gaslage macht’s möglich

Landratsamt Landshut erlaubt Betrieb alter Holzheizungen


Das Landratsamt Landshut hat aufgrund der aktuellen Gasversorgungssituation eine Allgemeinverfügung für den Weiterbetrieb alter Holzheizungen erlassen. (Symbolbild)

Das Landratsamt Landshut hat aufgrund der aktuellen Gasversorgungssituation eine Allgemeinverfügung für den Weiterbetrieb alter Holzheizungen erlassen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Stillgelegte Holzeinzelfeuerungen aber auch Holzzentralheizungen dürfen ab 1. September unter bestimmten Voraussetzungen wieder in Betrieb genommen werden. Das Landratsamt Landshut hat hierfür aufgrund der aktuellen Gasversorgungssituation eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 31. August 2023. Das teilte das Landratsamt mit.

Erfasst sind davon Holzeinzelfeuerungen, also zum Beispiel Kamin- oder Kachelöfen, die nur einen Raum beheizen, aber auch Holzzentralheizungen, die wegen Sanierungsfristen außer Betrieb genommen, aber noch nicht abgebaut wurden, falls durch deren Betrieb eine Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt werden kann.

Kaminkehrer informieren

Mit dem Betrieb dieser Holzfeuerungsanlagen darf allerdings erst dann wieder begonnen werden, wenn der Betreiber ein vom Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk ausgegebenes Formular beim zuständigen bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger eingereicht hat und diesen vor Betriebsaufnahme davon unterrichtet.

Zusammen mit dem Formular "Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe" beziehungsweise "Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer zentralen Heizungsanlage für feste Brennstoffe" ist der beabsichtigte Betrieb zusätzlich auch beim Landratsamt Landshut, Sachgebiet 43 - Umwelt- und Immissionsschutz, Veldener Straße 15, 84036 Landshut, anzuzeigen (alternativ per E-Mail möglich unter der Adresse immissionsschutz@landkreis-landshut.de).

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung inklusive Begründung kann unter www.landkreis-landshut.de oder im Amtsblatt Nr. 33, Ausgabe vom 25.08.2022, ebenfalls über die Internetseite des Landkreises Landshut verfügbar, eingesehen werden.