Cham

Glücksbringer kostet Frau 2.400 Euro


Blaulichter sind auf den Dächern von Polizeifahrzeugen zu sehen. Foto: Carsten Rehder/dpa/Symbolbild

Blaulichter sind auf den Dächern von Polizeifahrzeugen zu sehen. Foto: Carsten Rehder/dpa/Symbolbild

Von Redaktion idowa

Fahnder der Bundespolizei haben im April 2019 eine 26-jährige Polin auf der Bundesstraße 20 nahe Furth im Wald kurz nach ihrer Einreise aus Tschechien kontrolliert. Bei der Überprüfung ihrer mitgeführten Sachen fanden die Beamten eine einzelne Gewehrpatrone.

Eine Berechtigung hierfür konnte sie nicht vorweisen. Die im Landkreis Schwandorf wohnhafte Frau gab damals an, die Patrone von einem Unbekannten geschenkt bekommen zu haben. Da sie die Patrone für einen Glücksbringer hielt, habe sie sie angenommen und behalten.

Die Bundespolizisten stellten die Gewehrpatrone sicher und führten sie einer kriminaltechnischen Untersuchung zu. Laut Gutachten handelte es sich um eine vollfunktionsfähige Gewehrpatrone mit Vollmantelgeschoß und Weichkern vom Kaliber 30 aus us-amerikanischer Herstellung. Die 26-Jährige erhielt daraufhin eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Mittlerweile hat das Amtsgericht Regensburg einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu jeweils 40 Euro erlassen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig