Fünf Tage unter 100

Landkreis Regen lockert Regeln


Der Landkreis Regen lockert die Regelungen.

Der Landkreis Regen lockert die Regelungen.

Von Redaktion idowa

Zahlreiche Änderungen treten ab Freitag, 7. Mai, im Landkreis Regen in Kraft, lässt das Landratsamt in einer Pressemitteilung verlautbaren. Hintergrund sind die seit fünf Tagen unter dem Wert 100 liegende Corona-Inzidenz.

Damit verbunden sind zahlreiche Erleichterungen für die Bürger. So fällt die Ausgangssperre weg und auch bei den Kontakten ansich gibt es eine Verbesserung: Es dürfen sich zwei Hausstände mit insgesamt fünf Personen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren hier nicht berücksichtigt werden.

Zudem ist kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen zulässig. Zudem dürfen unter freiem Himmel Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren trainieren. Des Weiteren dürfen die Fitnessstudios unter freiem Himmel öffnen. Es gelten dann die gleichen Regelungen, wie beim Sport im Allgemeinen.

Wer Einkaufen gehen will, kann dies im Modus click and meet ohne Test machen. Auch beim Friseurbesuch oder bei der medizinischen Fußpflege ist kein Test mehr notwendig. Sowohl Friseure als auch Fußpfleger müssen auch keine FFP2-Masken mehr tragen ein Mund-Nasen-Schutz genügt.

In der Gastronomie dürfen auch Speisen nach 22 Uhr zur Mitnahme verkauft werden. In den Schulen gibt es Präsenzunterricht, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann ist Wechselunterricht. Auch die Kindertagesstätten dürfen unter Beachtung der Vorgaben, wie etwa feste Gruppen, wieder öffnen.

In den Musikschulen und bei der außerschulischen Bildung ist auch Präsenz wieder zulässig. Bei Instrumental- und Gesangsunterricht ist aber nur Einzelunterricht erlaubt. Öffnen dürfen auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Staatliche Schlösser, Gärten und Seen nach vorheriger Terminvereinbarung (analog click&meet).

Auch die KVB-Testpflicht für Beschäftigte in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Altenheim/Seniorenresidenzen (außer Ausbruchsgeschehen) fällt ab Freitag weg. Sollte die Inzidenz an drei Tagen nacheinander die 100er-Grenze erneut übersteigen, gelten ab dem fünften Tag die bisherigen Regelungen.