Frist verlängert

Welche Führerscheine bald umgetauscht werden müssen


Ein "rosa Führerschein", ein Autoschlüssel, eine Geldbörse und ein Fahrzeugschein liegen auf dem Tisch. Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind.

Ein "rosa Führerschein", ein Autoschlüssel, eine Geldbörse und ein Fahrzeugschein liegen auf dem Tisch. Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind.

Sie sind grau, aus rosa Pappe oder weißem Plastik: Viele Führerscheine in Deutschland verlieren bis 2033 Schritt für Schritt ihre Gültigkeit und müssen umgetauscht werden. Die erste Frist sollte bereits im Januar 2022 enden. Nun haben die Länderchefs entschieden, dass die Führerscheinbesitzer noch etwas mehr Zeit bekommen sollen. Wann Sie auf den neuen EU-Führerschein wechseln müssen, erfahren Sie in unserem Überblick.

Bis spätestens 19. Januar 2033 haben alle alten Führerscheine ausgedient. Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis dahin alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen EU-Führerschein umgetauscht werden.

So soll sichergestellt werden, dass alle Dokumente zur Fahrerlaubnis, die in der EU im Umlauf sind, ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten, informiert die Bundesregierung.

In Deutschland gibt es verschiedene Fristen, bis die Führerscheine umgetauscht sein müssen. Dabei ist der 19. Januar 2033 der letzte Stichtag. Allerdings greift je nach Geburts- und Ausstellungsjahr die Pflicht zum Umtausch schon früher. Damit will die Regierung verhindern, dass die Behörden überlastet werden oder lange Wartezeiten entstehen.

Die ersten Führerscheine hätten bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden sollen. Angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie beschlossen die Innenminister der Länder bei einer Konferenz, dass die aktuelle Umtauschfrist bis 19. Juli verlängert werden soll.

Ausgestellt bis 1998

Bei allen Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers entscheidend:

  • Vor 1953 geboren: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Juli 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Ausgestellt ab 1999

Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, entscheidet das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Von dieser Regel ausgenommen sind Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben bis zum letzten Stichtag Zeit für den Umtausch.

Wer sich sorgt, dass er beim Umtausch seines Führerscheins noch einmal auf seine Fahrtauglichkeit geprüft wird, der kann beruhigt sein. Laut Bundesregierung handelt es sich dabei um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit.

Wo der Führerschein umgetauscht wird

Zuständig für den Tausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes.

Welche Dokumente nötig sind

Für den Umtausch des Führerscheins brauchen sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Außerdem müssen Sie eine Gebühr von rund 25 Euro zahlen.

Sollte der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt worden sein, benötigt der Führerscheininhaber eine Karteikartenabschrift der damaligen Behörde. Diese lässt sich telefonisch, per Post oder online beantragen.

Wie lange sind EU-Führerscheine gültig?

Bislang war der Führerschein meist unbegrenzt gültig. Das ändert sich mit dem neuen EU-Führerschein. Nach 15 Jahren muss er nun erneuert werden. Für Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013 gilt das bereits.

Mit der Befristung soll es Betrügern schwerer gemacht werden, Führerscheine zu fälschen, da das Passfoto und die Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Was passiert, wenn man den Führerschein nicht umtauscht?

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig umzutauschen, dem droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. In Ausnahmefällen können die Länder aber von einer Geldbuße absehen - beispielsweise, wenn der Umtausch durch die Pandemie nicht oder nur schwierig möglich ist. Das Ablaufdatum bedeutet, dass die Gültigkeit des Dokuments erlischt, nicht aber, dass der Fahrer seine Fahrerlaubnis dadurch verliert.