Fragen und Antworten

Corona-Lockdown: Was ist jetzt erlaubt, was verboten?


In der Gastronomie ist erst mal wieder Stillstand angesagt. Die Lockdown-Regeln im Überblick finden Sie hier im Artikel! (Symbolbild)

In der Gastronomie ist erst mal wieder Stillstand angesagt. Die Lockdown-Regeln im Überblick finden Sie hier im Artikel! (Symbolbild)

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Zum zweiten Mal in diesem Jahr hat die Politik in Deutschland einen Lockdown angeordnet. Laut Meinung der Verantwortlichen aus Bundes- und Landespolitik sind die Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 zu begrenzen. Zum Start in den zweiten Lockdown haben wir für Sie die Antworten auf alle wichtigen Fragen zusammengestellt.

Der Lockdown soll nach Erklärung der politisch Verantwortlichen ein "Lockdown Light" werden. Kinder und Jugendliche sollen von Montag an weiter in Kitas und Schulen gehen. Wer einkaufen will, dem stehen die Geschäfte offen. Auch speziellere Gewerbe wie Waschsalons, Änderungsschneidereien oder Steuerberater bleiben offen.

Bundesweit schließen sollen dagegen Restaurants, Bars, Museen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Kletterhallen, Kinos, Theater, Opern, kurz: Orte, an denen Menschen gern ihre Freizeit verbringen. Dazu kommen strenge Vorschriften, wie viele Menschen sich noch treffen dürfen - drinnen und draußen.

Wie immer sind es die Bundesländer, die solche Regeln erlassen, deswegen gibt es Unterschiede. Aber anders als in den vergangenen Wochen soll es deutschlandweit diesmal halbwegs einheitlich zugehen.

Warum gibt es den "Teil-Lockdown"?

Die Einschränkungen haben erklärtermaßen das Ziel, die Zahl der persönlichen Kontakte von Mensch zu Mensch in Deutschland zu reduzieren. Anders als im Frühjahr will die Politik Kitas und Schulen offen halten und die Wirtschaft möglichst schonen. Übrig bleibt der Freizeit- und Kulturbereich - den trifft es dafür besonders hart.

Wer darf sich jetzt noch treffen?

In der Öffentlichkeit sollen sich nur noch Angehörige zweier "Hausstände" treffen dürfen, also aus zwei Wohnungen, und insgesamt höchstens zehn Menschen. In Wohnungen seien Gruppen feiernder Menschen "inakzeptabel". Bayern und Baden-Württemberg wenden diese Regel auch für private Treffen an. Die Regel gilt für jedes einzelne Treffen - man muss sich keinen "Partner-Haushalt" suchen, mit dem man sich dann vier Wochen lang ausschließlich trifft.

In anderen Bundesländern gelten hingegen etwas andere Regeln. Hamburg und Berlin etwa wollen Kinder unter 12 Jahren nicht mitzählen bei der Zwei-Haushalts-Regel. In Bremen sollen sich im Freien zwei Haushalte treffen dürfen, aber auch bis zu fünf Personen, die nicht zusammen wohnen. In Sachsen dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen - auch aus verschiedenen Hausständen.

Was, wenn Angehörige oder Freunden Hilfe brauchen?

Bürger sollen nach Vorgabe auf "nicht notwendige" Reisen und Besuche möglichst verzichten. Angehörigen beispielsweise nach einem Unfall zu helfen, zählt als "notwendig". Das gilt auch für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Hier gelten unterschiedliche Regelungen. Offen bleiben auch Sozial- und Jugendhilfe und Beratungsstellen, um Notlagen abzufangen oder zu verhindern.

Kann man noch auswärts essen, trinken und feiern?

Nein - Restaurants, Bars und Kneipen dürfen keine Gäste mehr empfangen. Clubs und Diskotheken haben seit März zu, daran wird sich nichts ändern. Lieferdienste und der Verkauf zum Mitnehmen bleiben erlaubt, so wie es auch im Frühjahr war. Auch Kantinen bleiben offen.

Welche Regeln gelten für Sport?

Der Profisport - etwa die Bundesliga - muss ohne Zuschauer stattfinden. Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder und andere Sport-Orte müssen zumachen. Der Amateursportbetrieb wird größtenteils eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Erlaubt bleibt Individualsport, also etwa joggen, walken oder inlineskaten, alleine oder zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt.

Was macht sonst noch zu?

Fast alles, wo Menschen sich in der Freizeit unterhalten lassen oder entspannen: Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tanzschulen, Bordelle. Es lohnt sich aber, auf die Details zu schauen. Gottesdienste und Demonstrationen sind im Bund-Länder-Beschluss nicht erwähnt, sie sollen erlaubt bleiben - unter Auflagen. An den Volkshochschulen fallen die Sportangebote aus. Der Unterricht kann aber, wie an den allgemeinbildenden Schulen, auch an der VHS weitergeführt werden, sofern die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen und ein Mindesabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Voraussichtlich gilt in den VHS-Kursen Maskenpflicht auch am Platz.

Manche Länder halten Bibliotheken, Volks- oder Musikschulen offen, Thüringen zumindest zum Teil auch Museen.

Kann man noch zum Friseur gehen?

Ja, Friseursalons dürfen - unter Auflagen - offen bleiben. Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios sollen allerdings wieder schließen. Möglich bleiben medizinisch notwendige Behandlungen etwa in der Physio-, Ergo- und Logotherapie sowie medizinische Fußpflege.

Sachsen-Anhalt will zum Beispiel auch Kosmetik- und Sonnenstudios offen halten, Thüringen hält es ähnlich - auch hier lohnt ein Blick auf die Details im eigenen Land.

Kann man noch verreisen?

Es wird schwierig. Ab Montag dürfen Hotels und andere Unterkünfte keine Touristen mehr aufnehmen, in vielen Ländern müssen Touris, die schon da sind, am 2. November oder kurz darauf die Koffer packen und abreisen. Aber auch von Tagesausflügen rät die Politik ab.

Gilt das alles wirklich nur im November?

Nach zwei Wochen wollen Bund und Länder wieder beraten, um "notwendige Anpassungen" vorzunehmen. Schon jetzt heißt es von manchen Politikern, dass es natürlich keine Garantie gebe, dass die Einschränkungen auf November begrenzt bleiben.