Fragen und Antworten

Corona-Lockdown vor Weihnachten: Was jetzt in Bayern gilt


Ab Mittwoch geht ganz Deutschland in den Lockdown. Neben den Schulen und Kitas schließen nun auch Geschäfte wie Friseursalons. Das haben Bund und Länder am Wochenende beschlossen. (Symbolbild)

Ab Mittwoch geht ganz Deutschland in den Lockdown. Neben den Schulen und Kitas schließen nun auch Geschäfte wie Friseursalons. Das haben Bund und Länder am Wochenende beschlossen. (Symbolbild)

Nächtliche Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, geschlossene Läden: Ab dem heutigen Mittwoch gelten in Bayern strengere Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie. In unserem Überblick erfahren Sie, was das für Weihnachten und Silvester bedeutet.

Was bedeutet die nächtliche Ausgangssperre?

Zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens dürfen die Menschen in Bayern ihre Wohnungen nicht mehr verlassen, ohne einen triftigen Grund vorweisen zu können. Wer gegen diese Anordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen. Die Polizei soll die Einhaltung der Ausgangssperre kontrollieren.

Als triftiger Grund zählt:

  • Medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle und medizinisch nicht aufschiebbare Behandlungen
  • Berufliche oder dienstliche Tätigkeiten sowie unaufschiebbare Ausbildungszwecke
  • Wahrnehmung von Sorge- und Umgangsrecht
  • Unaufschiebbare Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • Begleitung Sterbender
  • Versorgung von Tieren
  • ähnliche wichtige Gründe

Gilt die Ausgangssperre auch an Weihnachten und Silvester?

Auch an den Weihnachtsfeiertagen sowie an Silvester und Neujahr gelten die am Sonntag für ganz Bayern beschlossenen Ausgangssperren ab 21 Uhr.

Darf ich mich während der Ausgangssperre auch in einer anderen Wohnung aufhalten?

Wer nicht vor 21 Uhr nach Hause fahren oder gehen kann, darf laut Staatsregierung die Nacht auch vor Ort verbringen und am nächsten Tag den Heimweg antreten.

Wie viele Kontakte sind noch erlaubt?

Erlaubt ist ein Besuch bei einem anderen Hausstand, solange die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird - zuzüglich zu den zu den Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren. Mehr als zwei Hausstände dürfen sich nicht gleichzeitig treffen.

Was ist an Weihnachten erlaubt?

Für die drei Weihnachtsfeiertage vom 24. bis zum 26. Dezember hat die Regierung die Vorschriften etwas gelockert. Bei Treffen im engsten Familienkreis dürfen sich alle Angehörigen des eigenen Hausstandes mit maximal vier über den Hausstand hinausgehenden Personen - zusätzlich zu deren Kinder im Alter bis 14 Jahren - treffen. Dabei ist es egal, aus wie vielen verschiedenen Hausständen die vier Personen kommen.

Zum engsten Familienkreis gehören außer dem eigenen Hausstand auch Ehepartner, Lebensgefährten und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Auch Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren Haushaltsangehörige zählen zum engsten Kreis.

Die bayerische Regierung rät dazu, die sozialen Kontakte fünf bis sieben Tage vor dem Familientreffen noch einmal zu reduzieren.

Kann ich an den Weihnachtsfeiertagen den Gottesdienst besuchen?

Der Besuch von Gottesdiensten bleibt erlaubt. Allerdings besteht eine Anmeldepflicht bei Messen, bei denen die Auslastung der Kapazitäten überschritten werden könnte. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht am Platz, ein Gesangsverbot und der Mindestabstand. Zudem gilt auch bei Gottesdiensten die Ausgangssperre ab 21 Uhr. Die Bischöfe in Bayern hatten zwar um eine Lockerung der Ausgangssperre gebeten, damit die Gläubigen die Christmette besuchen können, diesem Wunsch wollte Ministerpräsident Markus Söder allerdings nicht nachkommen.

Was gilt an Silvester und Neujahr?

Zum Jahreswechsel gibt es keine Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen. Außerdem besteht an den beiden Tagen ein Verbot von Versammlungen und Ansammlungen. Der Verkauf von Böllern ist an Silvester ebenfalls verboten. An den von Kommunen festzulegenden öffentlichen Plätzen, an denen sich gewöhnlich viele Menschen aufhalten ist es zwischen Silvester und Neujahr verboten, Böller mit dabei zu haben oder sie gar zu zünden.

Welche Geschäfte dürfen während des Lockdown ab Mittwoch noch geöffnet haben?

Der Einzelhandel darf seine Geschäfte ab Mittwoch bis zunächst 10. Januar nicht öffnen. Ausgenommen von dieser Regel sind:

  • Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen
  • Kfz-Werkstätten
  • Fahrradwerkstätten
  • Banken und Sparkassen
  • Filialen des Brief- und Versandhandels
  • Reinigung- und Waschsalons
  • Verkauf von Presseartikeln
  • Tierbedarf und Futtermittel
  • Verkauf von Christbäumen
  • Wochenmärkte zum Verkauf von Lebensmitteln

Der Großhandel bleibt geöffnet. Die Geschäfte, die öffnen dürfen, sollen keine Ware über ihr übliches Sortiment hinaus verkaufen.

Sind die Wertstoffhöfe während des Lockdown geschlossen?

Der Betrieb der Müllabfuhr und die Wertstoffhöfe sind nicht von den coronabedingten Schließungen betroffen, informiert der Zentralverband Abfallwirtschaft in Straubing. Allerdings sind die Angebote der Wertstoffhöfe während des Lockdown möglicherweise eingeschränkt. So ist beispielsweise der Flohmarkt am Entsorgungszentrum und der Kompostverkauf am Kompostwerk in Aiterhofen geschlossen. Auf den Höfen gelten weiterhin strenge Hygieneregeln und eine Maskenpflicht.

Kann ich während des Lockdown noch zum Friseur gehen?

Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen es zu körperlicher Nähe kommt, sind untersagt. Das betrifft neben den Friseursalons auch Massagepraxen, Kosmetikstudios und Tattoo-Studios.

Medizinisch notwendige Behandlungen wie beispielsweise Physio-, Ergo- oder Logotherapien sowie die Podologie bleiben trotz Lockdown möglich.

Dürfen die Restaurants über die Feiertage öffnen?

Nein, die Gastronomie muss weiter geschlossen bleiben. Erlaubt ist nur die Abgabe und Lieferung von Speisen und Getränken, die man mit nach Hause nehmen kann. Vor Ort dürfen die Speisen nicht verzehrt werden. Nur Kantinen bleiben während des Lockdown geöffnet.

Darf ich im Freien Alkohol trinken?

Der Konsum von Alkohol bleibt weiterhin im öffentlichen Raum untersagt - das gilt auch an den Weihnachtsfeiertagen und an Silvester.

Welche Regeln gelten für Senioren- und Pflegeheime?

In den Heimen sind nur noch Besuche von einer Person pro Tag erlaubt. Diese Person muss ein negatives Testergebnis vorweisen können und eine FFP2-Maske tragen. Das Personal muss sich mindestens zweimal pro Woche testen lassen. Auch mobile Pflegedienste sollten sich möglichst zweimal in der Woche testen lassen.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie mehr über Distanzunterricht, Notbetreuung und finanzielle Hilfen.

Regeln zum Schulunterricht, Kinderbetreuung und weitere Themen

Auch Schulen und Kitas sollen soweit als möglich geschlossen werden.

Auch Schulen und Kitas sollen soweit als möglich geschlossen werden.

Wie soll der Schulunterricht während des Lockdown aussehen?

Die bayerischen Schulen sind ab Mittwoch geschlossen. Es finden weder Schulveranstaltungen noch Mittagsbetreuung statt. Das bedeutet, dass für die meisten Schüler der Dienstag der letzte Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien war. Nur Schüler der Abschlussklassen inklusive der Q11 des Gymnasiums sollen bis Freitag zum Distanzunterricht verpflichtet werden. Das gilt auch für berufliche Oberschulen und Berufsschulen.

Für alle anderen Schülern soll statt des Distanzunterrichtes "Distanzlernen" auf dem Programm stehen, wie es am Montag hieß. Das bedeute selbstständiges Wiederholen, Üben und Vertiefen. Lehrer sollen den Schülern dafür Aufgaben zur Verfügung stellen, die dann von den Schülern bearbeitet werden. Anschließend erhalten die Kinder ein Feedback von den Lehrern.

Allerdings können sich die Schulen auch freiwillig für einen Distanzunterricht statt Distanzlernen bis Freitag entscheiden.

Bis zu Beginn der Weihnachtsferien wird eine Notbetreuung angeboten. Das gilt für alle Kinder von der ersten bis zur sechsten Klasse sowie für Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen. Voraussetzung ist, dass die Eltern die Kinder nicht selbst betreuen können.

Was gilt für die Kindertageseinrichtungen?

Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen sind geschlossen. Der Bund soll zusätzliche Möglichkeiten schaffen, damit die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder während des Lockdown bezahlten Urlaub nehmen können. Eine Notbetreuung soll auch hier eingerichtet werden.

Kann ich noch zum Musikunterricht oder in die Fahrschule gehen?

Musikunterricht und Unterricht in der Fahrschule sind nur noch online erlaubt. Das gilt auch für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen.

Wird es für Corona-Hotspots weitere Maßnahmen geben?

In Landkreisen und Städten, in denen der 7-Tage-Inzidenzwert deutlich über dem Landesdurchschnitt liegt, können regional umgehend strengere Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen.

Darf ich noch eine Reise machen?

Die Staatsregierung bittet die Bürger, alle Reisen im In- oder Ausland zu unterlassen, sofern diese nicht zwingend notwendig sind. Wer dennoch auf Reisen geht, muss sich anschließend in Quarantäne begeben. Länger gebuchte Zug- oder Flugreisen in den Nachtstunden sind trotz der nun landesweit geltenden nächtlichen Ausgangssperre ausnahmsweise erlaubt. Wer also zwischen 21 und 5 Uhr zum Bahnhof oder Flughafen oder von dort nach Hause muss, muss laut Gesundheitsministerium keine 500 Euro Bußgeld fürchten, wie die dpa am Mittwoch berichtet.

Wird es auch im harten Lockdown eine finanzielle Unterstützung für betroffene Unternehmen und Selbstständige geben?

Der Bund will betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe weiter finanziell unterstützen. Dafür steht die Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Es soll einen höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für Unternehmen geben, die direkt oder indirekt von Schließungen betroffen sind.

Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Den mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren im Einzelhandel und anderen Branchen will der Bund auffangen, indem Teilabschreibungen schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden.

Wie kann ein höheres Aufkommen von Paketsendungen aufgefangen werden?

Der Ministerrat will die Auslieferung von Paketen an Endkunden für den vierten Adventssonntag erlauben.