Moosburg

Ohne Maske, dafür mit 3,6 Promille


Die Polizei musste wegen eines aggressiven Fahrgastes einschreiten. (Symbolbild)

Die Polizei musste wegen eines aggressiven Fahrgastes einschreiten. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Bundespolizisten mussten am Flughafen München wegen eines renitenten Fahrgastes einschreiten. Der Mann hatte deutlich mehr als nur einen über den Durst getrunken.

Weil ein Fahrgast ohne Maske in einer S-Bahn gesichtet wurde und er auch noch an Bord rauchte, wurden Bundespolizisten zum S-Bahnhaltepunkt am Münchner Flughafen gerufen. Am Ort des Geschehens angekommen, fiel den Bundesbeamten ein 30-Jähriger ins Auge, der wie beschrieben ohne erforderliche Mund-Nase-Bedeckung in der Bahn saß. Also sprachen sie den Mann an. Laut Polizeiangaben zeigte er sich von Anfang an äußerst aggressiv, beleidigte und bedrohte die Beamten. Zudem spuckte der Angesprochene auch unentwegt auf den Boden und den Polizisten vor die Füße.

Nachdem die Feststellung der Personalien zunächst scheiterte und die Polizisten sich diverse unflätige Ausdrücke anhören mussten, entschieden die Beamten, den Fahrgast mit zur Wache zu nehmen. Da ging der sichtlich stark alkoholisierte 30-Jährige dann zum körperlichen Angriff über und versuchte, nach den Beamten zu schlagen. Die Beamten mussten ihn im Anschluss fesseln. Ein auf der Wache durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,59 Promille. Nachdem der junge Mann sich auch auf der Wache nicht beruhigen wollte, quittierten die Bundespolizisten sein Verhalten mit Strafanzeigen wegen Widerstands gegen sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Versuchs der Körperverletzung und Beleidigung.

Auf Weisung des zuständigen Staatsanwalts musste der Mann am Nachmittag nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen noch zur Blutentnahme und durfte anschließend wieder seines Weges ziehen. Neben den Strafanzeigen werden dem Wohnsitzlosen auch noch Bußgeldbescheide wegen des Verstoßes gegen das bayerische Landesinfektionsschutzgesetz und gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz ins Haus flattern.