Flughafen München

Genug Geld für den Privatjet, nicht aber für eine Fahrkarte


Eine 25-jährige Frau wurde am Montag am Flughafen München von der Bundespolizei einkassiert - direkt, als sie ihren Privatjet verlassen hatte. Gegen die Frau lag ein Haftbefehl wegen Schwarzfahrens vor. (Symbolbild)

Eine 25-jährige Frau wurde am Montag am Flughafen München von der Bundespolizei einkassiert - direkt, als sie ihren Privatjet verlassen hatte. Gegen die Frau lag ein Haftbefehl wegen Schwarzfahrens vor. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Kurioser Fall am Flughafen München. Dort wurde am gestrigen Montag eine 25-jährige Kroatin von der Bundespolizei einkassiert. Die Frau war vor gut drei Jahren in einer Münchner S-Bahn beim Schwarzfahren erwischt worden. Die dafür verordnete Geldstrafe ignorierte sie jedoch. Allerdings nicht etwa mangels finanziellen Mitteln.

Die in München lebende Kroatin war 2015 beim Schwarzfahren erwischt und anschließend vom Amtsgericht München wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt worden. Allerdings hatte sie das Urteil offenbar ebenso wenig ernst genommen wie zuvor die Ticketpflicht in der S-Bahn. So häufte sich ein Bußgeld in Höhe von 548,50 Euro an. Ein Betrag, den die Frau der Münchner Justiz bis heute schuldig blieb. In Anbetracht der finanziellen Verhältnisse der 25-Jährigen wird ihr Handeln noch weniger nachvollziehbar. Denn arm ist die Frau beileibe nicht. Das wurde am gestrigen Montag am Flughafen München einmal mehr deutlich.

Dort landete die 25-Jährige in ihrem Privatjet, mit dem sie von der Türkei Richtung Erdinger Moos gedüst war. Kurz nach der Landung wurde es allerdings unangenehm für die junge Frau. Denn dort nahmen sie bereits Bundespolizisten in Empfang. Die Beamten hatten bei der Passkontrolle eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft München I entdeckt. Die Frau war per Vollstreckungshaftbefehl seit 2017 gesucht worden - wegen Schwarzfahrens und der nicht beglichenen Schuld von 548,50 Euro.

Eben diesen Haftbefehl vollstreckten die Beamten am Montag und kassierten den offenen Geldbetrag direkt bar ein. Danach durfte die junge Frau die Wache wieder verlassen.