Flughafen München

Frau (39) wollte mit Enkel ins Ausland flüchten


Wenn Kinder mit nur einem Elternteil oder gar ohne Eltern ins Ausland reisen, sehen die Bundespolizisten am Münchner Flughafen ganz genau hin. So können die Beamten immer wieder Kindesentziehungen und -entführungen verhindern - oft buchstäblich in letzter Minute.

Wenn Kinder mit nur einem Elternteil oder gar ohne Eltern ins Ausland reisen, sehen die Bundespolizisten am Münchner Flughafen ganz genau hin. So können die Beamten immer wieder Kindesentziehungen und -entführungen verhindern - oft buchstäblich in letzter Minute.

Von Redaktion idowa

Es gibt wohl keinen schlimmeren Alptraum für Eltern als die Entführung des eigenen Kindes. Genau das wäre am Mittwochmorgen beinahe einem jungen Vater aus der Oberpfalz passiert. Zum Glück waren Bundespolizisten am Münchner Flughafen wachsam.

Was war passiert? Eine 39-jährige Frau wollte am Morgen einen Flug nach Atlanta antreten. Bei ihr waren ihre 15-jährige Tochter und deren ein Jahr alter Sohn. Nicht dabei war dagegen der Vater des Buben. Bereits das machte die Beamten stutzig. Als sich dann auch noch herausstellte, dass die junge Mutter des Buben gar nicht mitfliegen sollte, schrillten sämtliche Alarmglocken. Die Beamten forschten genauer nach und fanden ihren Verdacht bestätigt: In der Vergangenheit hatte die 39-Jährige schon einmal versucht, sich mit ihrem Enkel ins Ausland abzusetzen. Hintergrund war offenbar ein Sorgerechtsstreit. Das Amtsgericht Weiden prüft momentan, ob es dem leiblichen Vater des Kindes das alleinige Sorgerecht zuspricht. Die Weidener Richter hatten deswegen den Auftrag gestellt, der 39-Jährigen die Ausreise zu untersagen, sollte sie in Begleitung ihres Enkels sein. Diese Notiz blieb auch den Bundespolizisten nicht verborgen - und sie handelten entsprechend. Sie stoppten nicht nur die Reise der Frau, sondern nahmen den Jungen sogleich in ihre Obhut. Im Anschluss verständigten sie den 17-jährigen Vater des Kleinen. Dieser machte sich zusammen mit seinem Vater umgehend auf den Weg zum Flughafen, um den Buben abzuholen. Inwiefern sich die 39-Jährige für den "Familienausflug" rechtlich verantworten muss, wird nun die zuständige Staatsanwaltschaft prüfen.