Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Zoll prüft die Fleischwirtschaft in Regensburg


Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in der Fleischwirtschaft haben sich in Regensburg zwei Fälle ergeben, die weiter geprüft werden müssen. (Symbolbild)

Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in der Fleischwirtschaft haben sich in Regensburg zwei Fälle ergeben, die weiter geprüft werden müssen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überprüfte in einer bundesweiten Aktion die Beschäftigungsverhältnisse in der Fleischwirtschaft. In Regensburg muss weitergeforscht werden.

Beim Hauptzollamt Regensburg waren 49 Beschäftigte im Einsatz und befragten 121 Menschen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Bisher ergaben sich zwei Fälle, die weitere Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern.

Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen in der Fleischwirtschaft insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern im Fokus. der Mindestlohn in der Fleischwirtschaft beträgt aktuell 9,60 Euro pro Stunde. Zudem wurden im Zuge des Arbeitsschutzkontrollgesetzes Werkverträge und Leiharbeit verboten. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 in der gesamten Verarbeitungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) keine Arbeitnehmer von Dritten und keine Selbstständigen mehr tätig sein und seit dem 1. April 2021 auch keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen werden dürfen.