Feuerwehrgesetz

Was könnte sich für die Freiwillige Feuerwehr ändern?


Können freiwillige Feuerwehrleute bald bis 65 ihren aktiven Dienst leisten?

Können freiwillige Feuerwehrleute bald bis 65 ihren aktiven Dienst leisten?

Die Bayerische Staatsregierung hat an diesem Mittwoch den Gesetzentwurf von Innenminister Joachim Herrman zum neuen Bayerischen Feuerwehrgesetz in den Landtag eingebracht. Neuerungen könnten alle ehrenamtlichen Feuerwehren in Bayern betreffen. Was bedeuten die geplanten Änderungen in der Praxis?

"Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf unser Feuerwehrrecht an die geänderten gesellschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen anpassen", erklärt Herrmann. "Damit können wir unsere Freiwilligen Feuerwehren in Bayern fit für die Zukunft machen und das hohe ehrenamtliche Engagement langfristig sichern."

Früherer Einstieg, späterer Ausstieg

Mehreren Problemstellungen soll mit der Änderung des Feuerwehrgesetzes begegnet werden. Zur Diskussion steht, ob die Altersgrenze für den aktiven Dienst von 63 auf 65 Jahre erhöht werden soll. Wieviele Personen dies insgesamt in Bayern betreffen würde, ist noch nicht bekannt. Bei der Freiwilligen Feuerwehr in Landshut wären es etwa fünf Personen. "Jüngere Feuerwehrleute profitieren natürlich sehr von der Erfahrung der älteren Einsatzkräfte. Wenn es die Gesundheit der Kameraden zulässt, dann wäre dies ein großer Gewinn für die Feuerwehr," sagt der Stadtbrandrat Gerdard Nemela. Kreisbrandinspektor Markus Weber, der für den nördlichen Bereich des Landkreises Straubing-Bogen zuständig ist, geht sogar noch einen Schritt weiter: "In der Arbeit werden Leute bis 70 Jahre oder mehr gefordert. Wir haben fitte Kameraden, die auch noch nach dem 65. Lebensjahr im aktiven Dienst gut eingesetzt werden könnten."

Im Landtag wird auch diskutiert, ob verstärkt Kinder eingebunden werden können, die noch nicht für den aktiven Dienst geeignet sind. Dafür sind vor Ort natürlich geeignete Räumlichkeiten nötig. In Landshut würden diese für die Arbeit mit Kindern unter 12 Jahren momentan fehlen, wie Gerhard Nemela sagt. Hier konzentriere man sich auf junge Aktive ab 14 Jahren, die in der Landshuter Jugendfeuerwehr ihren Dienst für die Allgemeinheit leisten. "In diesem Alter sind die Jungen und Mädchen reif genug, um ihre Ausbildung zu starten."

Ähnlich sieht es auch Kreisbrandrat Markus Weber: "Auf dem Land gehen viele Kinder ab sechs oder sieben Jahre in die Fußballvereine und ähnliche Sportvereine. In diesem Alter kann bei der Feuerwehr noch nicht viel spezifische Ausbildung erfolgen. Man kann zwar die Kinder beschäftigen, aber man braucht sehr viel Idealismus und Menschen, die man hierfür einsetzen müsste."

Kooperation und Inklusion

Die Politiker beschäftigen sich am Mittwoch auch damit, ob künftig die Möglichkeit überörtlicher Aus- und Fortbildung von Feuerwehrdienstleistenden auf Landkreisebene rechtlich festgeschrieben werden soll. Für Landshut gelte, dass die Zusammenarbeit mit den anderen Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis und mit Kreisbrandrat Thomas Loibl schon jetzt sehr gut sei, wie Gerhard Nemela betont. Tatsächlich arbeite man schon jetzt bei vielen Projekten hervorragend zusammen. "Wenn auch noch die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, wäre das sehr begrüßenswert." Auch Kreisbrandinspektor Markus Weber lobt die Zusammenarbeit zwischen den Vereinen auf Landkreis- und Gemeindeebene. Hier gebe es in den verschiedensten Bereichen gegenseitige Hilfe."

Bei der geplanten Gesetzesänderung geht es zudem um die Grundlage zur Inklusion von Menschen mit Handycaps bei den Freiwilligen Feuerwehren. "Auch wer nicht aktiven Dienst bei Einsätzen leisten kann, zum Beispiel wegen einer Gehbehinderung, kann oft viel hinter den Kulissen bewegen. Wir würden diese Menschen gerne bei uns begrüßen", sagt Gerhard Nemela. Markus Weber spricht sich dafür aus, dass jeder Fall individuell betrachtet werden müsse. "Hier kann dann abgeschätzt werden, in welchen Bereichen ein Einsatz gegebenenfalls erfolgen kann."