Festnahme in Ingolstadt

Mit 99 LSD-Trips erwischt: zwei Dealer in U-Haft


LSD wird oft auf sogenannten Trips, mit der Substanz beträufelter Pappe, konsumiert.

LSD wird oft auf sogenannten Trips, mit der Substanz beträufelter Pappe, konsumiert.

Von Redaktion idowa

Ein zufälliger Drogenfund bei einer Verkehrskontrolle war anscheinend die Initialzündung dafür, dass die Ingolstädter Polizei einen regelrechten Drogensumpf trocken legen konnte. Die Verdächtigen hatten laut bisherigen Ermittlungen das Netz und Hotelzimmer als Umschlagplatz für ihre Ware genutzt.

Im Oktober 2019 wurde ein damals 23-Jähriger von den Beamten der Polizeiinspektion Ingolstadt kontrolliert, als er gerade mit seinem Auto unterwegs war. Er war wegen drogenbedingter Ausfallerscheinungen auffällig geworden. Die Streifenbeamten leiteten ihn auf den Parkplatz vor der Polizeiinspektion. Im Kofferraum seines Autos stellten sie mehr als ein Kilo Marihuana sicher, verkaufsfertig in kleinere Mengen verpackt.

Weitere, daran anschließende Ermittlungen zur Herkunft und zum Verkauf größerer Mengen Marihuanas in Ingolstadt und Umgebung führten die Rauschgiftfahnder auf die Spur zweier 20- und 21-jährigen Tatverdächtigen aus Ingolstadt. Die Polizei kam zu der Erkenntnis, dass sie hauptsächlich Marihuana mittels Internet bestellen und für die Zustellung Scheinadressen, auch kurzfristig gebuchte Hotels, nutzen.

Ende März 2020 wurden zwei Lieferungen mit insgesamt sieben Kilogramm Marihuana, die per Post an die Beschuldigten ausgeliefert werden sollten, durch die Rauschgiftfahnder beschlagnahmt.

Wenige Tage später, am 3. April wurden die tatverdächtigen jungen Erwachsenen an ihren Wohnadressen verhaftet. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt erwirkte im Vorfeld entsprechende Haftbefehle zum Tatbestand des Besitzes und Handels von nicht geringen Mengen Betäubungsmitteln.

Die Beamten des Rauschgiftkommissariats stellten insgesamt mehr als acht Kilo Marihuana und 99 LSD-Trips sicher.

Beide Beschuldigten wurden am vergangenen Samstag aufgrund der vorliegenden Haftbefehle dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft an.