Feiern mit 3G-Regel?

Was jetzt bei Hochzeiten, Taufen und Geburtstagen gilt


Den Brautstrauß zeigt ein Brautpaar vor seiner Trauung im Sommer. Für private Feiern gelten seit 23. August in Bayern gesonderte Regeln.

Den Brautstrauß zeigt ein Brautpaar vor seiner Trauung im Sommer. Für private Feiern gelten seit 23. August in Bayern gesonderte Regeln.

Von Susanne Pritscher und Redaktion idowa

Seit Montag gilt in Bayern die 3G-Regel: Das bedeutet, ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 bekommen nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete Zugang zu Innenräumen beispielsweise von Restaurants, Fitnessstudios oder Friseursalons. Doch was gilt eigentlich bei Feiern wie Taufen, Hochzeiten oder Geburtstagen? Ein Überblick.

Wer in nächster Zeit seinen Geburtstag oder seine Hochzeit groß feiern möchte, stellt sich derzeit wohl die Frage: Wie viele Gäste darf ich wohl einladen und muss dabei die 3G-Regel eingehalten werden? Die Antwort: Ausschlaggebend ist dafür wohl der aktuelle Inzidenzwert in der jeweiligen Kommune.

Dabei haben Veranstalter von privaten Feiern einen klaren Vorteil gegenüber derer, die öffentliche Feiern planen, denn für sie gelten etwas lockerere Maßnahmen. Das bedeutet beispielsweise, dass bei Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstage, bei denen bestimmte Menschen persönlich eingeladen werden, Geimpfte und Genesene nicht zur erlaubten Gesamtzahl der Gäste dazugezählt werden müssen.

Sonderregeln bei Taufe und Hochzeit

Dennoch müssen Veranstalter und Gäste von privaten Feiern je nach Inzidenzlage einige Hygieneregeln beachten. Auch die 3G-Regel muss von den Veranstaltern unter gewissen Umständen umgesetzt werden. Sonderregeln gibt es hier aber für Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen: Hier findet die 3G-Regel bei den Zeremonien in der Kirche auch bei hohen Inzidenzwerten keine Anwendung. Dort muss lediglich das kirchliche Hygienekonzept eingehalten werden. Hintergrund ist dabei die freie Religionsausübung, die im Grundgesetz verankert ist.

In unserem Überblick erfahren Sie, welche Regeln je nach Inzidenzwert für Feiern gelten.

Das gilt bei einer Inzidenz unter 35

Bei privaten Feiern in Landkreisen und Städten mit einer Inzidenz unter 35 dürfen sich bis zu 50 Personen in Innenräumen aufhalten. Im Freien sind bis zu 100 Personen erlaubt. Die 3G-Regel gilt hier auch im Innenbereich noch nicht. Da es sich bei Taufen, Hochzeiten oder Geburtstagen um private Veranstaltungen handelt, zählen Geimpfte und Genesene nicht zur maximalen Gesamtzahl der Gäste hinzu.

Das gilt bei einer Inzidenz über 35

Liegt die Inzidenz zwischen 35 und 50 bleibt die Anzahl der Gäste, die drinnen beziehungsweise draußen an der Privatfeier teilnehmen dürfen, gleich. Allerdings gilt ab 35 die 3G-Regel in Innenräumen. Das bedeutet, dass jeder Gast entweder einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung oder einen Negativtest vorlegen können muss. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 6 Jahren und Schulkinder, die in der Regel mehrmals wöchentlich in der Schule getestet werden. Geimpfte und Genesene werden auch hier nicht zu der Gesamtzahl der erlaubten Teilnehmer dazugezählt.

Das gilt bei einer Inzidenz über 50

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 dürfen es bei privaten Feiern nur noch bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel sein. In Innenräumen greift auch hier die 3G-Regel, von der Kinder aber weiter ausgenommen sind. Im Freien findet die 3G-Regel weiterhin keine Anwendung.

Das gilt bei einer Inzidenz über 100

Ab einer 7-Tages-Inzidenz über 100 muss das Landratsamt oder die Stadtverwaltung entscheiden, ob sie private Feiern beschränken will. Die Behörden können dann auch anordnen, das Feiern vollständig verboten werden.