Fall von Geflügelpest

Weiterhin Stallpflicht im Landkreis Cham


Wegen der Geflügelpest bleib die Stallpflicht im Landkreis Cham vorerst bis mindestens 10. Mai bestehen. (Symbolbild)

Wegen der Geflügelpest bleib die Stallpflicht im Landkreis Cham vorerst bis mindestens 10. Mai bestehen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Wie das Landratsamt Cham am Freitagnachmittag mitteilt, bleibt die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Cham vorerst bestehen. Der Grund: Vor wenigen Tagen erst wurde die Geflügelpest bei einer Graugans nachgewiesen.

Das nach einem Geflügelpestausbruch im Landkreis Schwandorf für einige Bereiche im westlichen Landkreis Cham in den Gemeinden Reichenbach, Roding, Wald, Walderbach und Zell angeordnete Beobachtungsgebiet wird zum 3. Mai aufgehoben. Die Geflügelpest in den beiden Ausbruchsbetrieben ist erloschen. Die Beschränkungen für Geflügelhalter wie das Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, frischem Fleisch von Geflügel und Federwild, Eiern sowie von Geflügel und Federwild stammenden sonstigen Erzeugnisse und tierischen Nebenprodukten in einen oder aus einem dort befindlichen Bestand gelten nicht mehr.

Es sind jedoch weiterhin alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter im gesamten Landkreis Cham verpflichtet, das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Abdeckungen zu halten. Die seit 1. April geltende Stallpflicht kann im Landkreis Cham noch nicht aufgehoben werden, weil bei einer erst am 26. April gefundenen Graugans aus dem Landkreis Cham das Influenzavirusgenom H5N8, auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bekannt, nachgewiesen wurde. Nach den Vorgaben der Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kann eine Aufhebung frühestens zum 10. Mai erfolgen, soweit keine weiteren Fälle festgestellt werden.