Fall in Mainburg

Sperber versehentlich in Lebendfalle gefangen


Ein Sperberweibchen wacht auf ihrem Horst (Symbolbild).

Ein Sperberweibchen wacht auf ihrem Horst (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Ein Sperber ist am Samstagvormittag in einer Lebendfalle in Mainburg im Landkreis Kelheim entdeckt worden. Der Vogel hatte sich wohl in die Falle verirrt.

Die Naturschutzwach teilte der Polizei mit, dass ein Sperber in einem Waldstück in einer feststehenden Falle feststeckt. Mitarbeiter des Landesbundes für Vogelschutz kümmerten sich um das Sperberweibchen, das vermutlich versehentlich in die Falle geriet. Die Polizei ermittelt jetzt gegen den Verwantwortlichen, der die Falle wahrscheinlich als Marder- beziehungsweise Fuchsfalle aufgestellt hat.

Greifvögel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, wie die Polizei mit. Das bedeutet, dass es verboten ist, die Greifvögel gefangen zu nehmen, zu verletzen, zu töten oder ihre Ruhestätten zu zerstören. Bei den streng geschützten Tierarten sowie den europäischen Vogelarten gilt zusätzlich das Verbot, sie unter anderem während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören. Nach dem Gesetz sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe möglich.