Expertin im Interview

Hier lauert die Krebsgefahr am Arbeitsplatz


Krebs - eine Gefahr, die längst nicht nur in Zigaretten steckt. Auch am Arbeitsplatz sind Schätzungen zufolge etwa die Hälfte aller arbeitsbedingten Todesfälle in der EU auf Krebserkrankungen zurückzuführen. (Symbolbild)

Krebs - eine Gefahr, die längst nicht nur in Zigaretten steckt. Auch am Arbeitsplatz sind Schätzungen zufolge etwa die Hälfte aller arbeitsbedingten Todesfälle in der EU auf Krebserkrankungen zurückzuführen. (Symbolbild)

Von Matthias Jell und Redaktion idowa

Krebs - eine Gefahr, die längst nicht nur in Zigaretten steckt. Auch am Arbeitsplatz sind Schätzungen zufolge etwa die Hälfte aller arbeitsbedingten Todesfälle in der EU auf Krebserkrankungen zurückzuführen. Kann man sich davor schützen? Und welche Rechte hat man als Arbeitnehmer, um das Risiko einer Erkrankung zu minimieren? Antworten darauf liefert Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes im Deutschen Krebsforschungszentrum, im Interview mit idowa.

Frau Dr. Weg-Remers, laut Krebsinformationsdienst lauert am Arbeitsplatz vor allem die Gefahr durch Lungenkrebs. Weshalb?

Dr. Susanne Weg-Remers: Viele potenziell kanzerogene Stoffe werden im beruflichen Bereich hauptsächlich über die Atemwege aufgenommen. Deshalb ist der Lungenkrebs hier eine der häufigsten Todesursachen.

Die Krebsrichtlinie der EU soll Beschäftigte bestmöglich schützen. Aktuell wurden 13 weitere Stoffe auf diese Liste gesetzt…

Dr. Weg-Remers: Seit 2004 regelt die EU-Krebsrichtlinie Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit diesen besonders besorgniserregenden Stoffen. In ihrem Anhang III enthielt diese Richtlinie die ersten verbindlichen Luftgrenzwerte (BOELV) auf europäischer Ebene für krebserzeugende und mutagene Stoffe - und zwar für Benzol, Vinylchloridmonomer und Hartholzstäube. Aktuell hinzugekommen sind unter anderem Mineralöle, krebserzeugende feuerfeste Keramikfasern und auch Dieselmotoremissionen.

Besteht das Krebsrisiko einzig im industriellen Gewerbe oder auch im ganz normalen Bürojob?

Dr. Weg-Remers: Kontakt mit Chemikalien, die ein mögliches Krebsrisiko darstellen, findet sich hauptsächlich im herstellenden oder verarbeitenden Gewerbe, beziehungsweise der Industrie - auch wenn die mögliche Gefährdung von Beschäftigten im Büro durch Stoffe, die von Druckern und Kopierern freigesetzt werden, wie etwa Tonerstäube, immer wieder diskutiert wird.

Dr. Susanne Weg-Remers ist Leiterin des Krebsinformationsdienstes im Deutschen Krebsforschungszentrum. Sie sagt: "Arbeit ist ein zentraler Teil unseres Lebens, wir verbringen viele Stunden an unserem Arbeitsplatz. Daher ist es nachvollziehbar, dass Menschen sich auch mit einer möglichen Krebsgefahr in ihrem beruflichen Umfeld auseinandersetzen."

Dr. Susanne Weg-Remers ist Leiterin des Krebsinformationsdienstes im Deutschen Krebsforschungszentrum. Sie sagt: "Arbeit ist ein zentraler Teil unseres Lebens, wir verbringen viele Stunden an unserem Arbeitsplatz. Daher ist es nachvollziehbar, dass Menschen sich auch mit einer möglichen Krebsgefahr in ihrem beruflichen Umfeld auseinandersetzen."

Wie kann man sich als Arbeitnehmer idealerweise vor der Krebsgefahr schützen und das Risiko zumindest minimieren?

Dr. Weg-Remers: Das hängt vom jeweiligen Arbeitsplatz ab. Unter Umständen kann durch entsprechende Schutzutensilien (wie Masken oder Kleidung) oder technische Vorrichtungen wie beispielsweise Absaugeinrichtungen die Exposition gemindert werden. Für bestimmte Gefahrstoffe sind spezifische technische Regeln festgeschrieben (TRG). Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen für die Sicherheit der Beschäftigten zu ergreifen. Im Zweifel kann auch der Sicherheitsbeauftragte einbezogen werden.

Welche Rechte hat man diesbezüglich als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber? Darf man bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen gar ablehnen?

Dr. Weg-Remers: Laut §17, Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes gilt: "Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen."

Ein hitzig diskutiertes Thema ist seit geraumer Zeit auch die "Strahlenbelastung durch TETRA-Funk". Wie hoch schätzen Sie hier das Krebsrisiko ein, wenn man der Strahlung täglich ausgesetzt ist?

Dr. Weg-Remers: Eine valide Einschätzung eines möglichen Krebsrisikos durch den auf TETRA-Technologie basierenden BOS-Funk ist derzeit aufgrund fehlender Daten nicht möglich. Bisher wurden jedoch in Studien Veränderungen im Wach- und Schlaf-EEG beobachtet.

Lesen Sie auch: Strahlenangst in der JVA Straubing

Ist es überhaupt möglich, eine Krebserkrankung vollumfänglich auf eine bestimmte Belastung am Arbeitsplatz zurückzuführen?

Dr. Weg-Remers: Nach Diagnose eines entsprechenden Tumors kann durch Prüfung der Berufsgenossenschaft nach einer entsprechenden Anzeige beispielsweise des behandelnden Arztes geklärt werden, ob die berufliche Exposition hierfür eine Rolle gespielt hat. Dazu werden ein sogenanntes Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren und eine arbeitsmedizinische Begutachtung eingeleitet. Das heißt, es wird geprüft, inwieweit die medizinischen und rechtlichen Bedingungen erfüllt sind.

Was entgegnen Sie Menschen, die Krebsgefahr am Arbeitsplatz für reine Panikmache halten?

Dr. Weg-Remers: Entsprechende Statistiken und Empfehlungen der Berufsgenossenschaften zeigen, dass eine Krebsgefahr an bestimmten Arbeitsplätzen durchaus relevant sein kann. Insbesondere dann, wenn Schutzmaßnahmen außer Acht gelassen werden. Ein wichtiger Faktor ist vor allem auch, dass sich das Risiko für viele Erkrankungen auch jetzt schon durch präventive Maßnahmen vermindern lässt.