Experten-Tipps

So vermeiden Sie Ärger mit Handwerkern


Um eine angenehme Zusammenarbeit mit Handwerkern zu haben, sollten Sie diese Tipps beachten. (Symbolbild)

Um eine angenehme Zusammenarbeit mit Handwerkern zu haben, sollten Sie diese Tipps beachten. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Handwerker kommen ewig nicht. Der Schaden wird nur kurz oder gar nicht behoben. Die Rechnung scheint viel zu hoch zu sein. Diese und andere Ärgernisse haben Sie vielleicht auch schon einmal erleiden müssen. Die ARAG-Versicherungsexperten erklären, wie sich so mancher Stress vermeiden lässt. idowa hat wichtige Punkte für Sie zusammengefasst:

1. Suchen Sie in Ihrer Umgebung nach Handwerkern!

Es empfiehlt sich, bei der Wahl des Handwerkers auf Tipps von Freunden und Bekannten zu vertrauen. Wenn diese gute Erfahrungen gemacht haben, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch Sie zufrieden sein werden. Achten Sie zudem darauf, dass der Handwerksbetrieb in Ihrer Umgebung liegt. Warum? Ganz einfach: Ein lokaler Anbieter riskiert seinen "guten Ruf", wenn sich herumspricht, dass er mangelhaft arbeitet.

2. Wenden Sie sich an die Handwerker-Innung!

Die meisten Handwerksberufe sind in sogenannten "Innungen" organisiert. An eine Innung können Sie sich stets wenden, wenn Sie einen Vorschlag für einen Handwerksbetrieb in Ihrer Nähe brauchen. Holen Sie auf jeden Fall mehrere Angebote ein!

3. Beschreiben Sie die Aufgabe so genau wie möglich!

Sie sollten versuchen, bereits vor Beginn der Arbeiten so genau wie möglich zu beschreiben, was getan werden muss. So kann der Handwerker den Umfang und die Kosten genauer einschätzen. Sie vermeiden zudem, dass die Mitarbeiter Zeit bei der Suche nach Ursachen für ein Problem verschwenden oder unnötiges Werkzeug mitbringen.

Kostenvoranschlag und Werkvertrag

4. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben!

Der Kostenvoranschlag kann Ihnen helfen, die entstehenden Kosten besser zu überblicken. Ob eine Autoreparatur ansteht, das Dach neu gedeckt werden muss oder das Bad einer Renovierung harrt: Als erstes sollten Sie als Auftraggeber vom Handwerker einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Aus diesem sollte hervorgehen, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen und was sie kosten. Der veranschlagte Preis kann Ihnen die Möglichkeit zum Preisvergleich geben.

Macht ein Handwerker Fehler, haben Sie verschiedene Optionen. (Symbolbild)

Macht ein Handwerker Fehler, haben Sie verschiedene Optionen. (Symbolbild)

Wichtig: Der Kostenvoranschlag selbst sollte nichts kosten! Das treibt den Gesamtpreis in die Höhe und würde einen Vergleich erschweren. Sollte der Handwerker trotzdem etwas für den Kostenvoranschlag verlangen wollen, muss er dies explizit vertraglich mit Ihnen vereinbaren - ein Hinweis auf seine "AGB" (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) reicht hier nicht aus!

Ein Kostenvoranschlag gibt selten die tatsächlichen Kosten für ein Projekt an - meistens sind diese höher. Als Auftragggeber müssen Sie "unwesentliche" Überschreitungen des Kostenvoranschlags zähneknirschend akzeptieren. Alles über zehn bis 20 Prozent des im Kostenvoranschlag vereinbarten Preises gilt jedoch als "wesentliche Überschreitung". Diese muss der Handwerker bei Ihnen melden! Dann können Sie sich entscheiden, ob Sie die Mehrkosten in Kauf nehmen oder den Vertrag mit dem Handwerker kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen müssen Sie allerdings zahlen.

5. Vorsicht bei Werkvertrag und Mängeln!

Der sogenannte "Werkvertrag" kommt erst dann zustande, wenn der Auftraggeber dem Handwerker den Auftrag erteilt und dieser ihn annimmt. Sie müssen auch erst bezahlen, wenn die Arbeit "abgenommen" und einwandfrei ist. Ist sie das nicht, muss der Handwerker nachbessern, solange dies nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Hier sollten Sie eine Frist setzen - hält der Handwerker die Frist nicht ein oder weigert sich, Mängel zu beseitigen, können Sie einen anderen Handwerker beauftragen. Dessen Rechnung können Sie dann an den ersten Handwerker weiterleiten.

Alternativ können Sie nach Fristablauf auch eine sogenannte "Minderung" der Rechnung fordern oder, bei gravierenden Mängeln, ganz vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Wichtig: Beides geht nicht.

Bei Problemen oder Streit sollten Sie sich grundsätzlich an die Handwerkskammer wenden.

Verjährungsfrist und Rechnungsprüfung

6. Denken Sie an die Verjährungsfrist!

Auch bei Handwerksarbeiten gelten Verjährungsfristen! Ihre Gewährleistungsrechte für Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt müssen Sie grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Abnahme des Werkes geltend machen, da sie ansonsten verjähren. Bei Arbeiten an einem Gebäude verjähren die Gewährleistungsrechte innerhalb von fünf Jahren.

Ist die Arbeit erledigt, sollten Sie die Handwerker-Rechnung begutachten. (Symbolbild)

Ist die Arbeit erledigt, sollten Sie die Handwerker-Rechnung begutachten. (Symbolbild)

7. Prüfen Sie die Handwerkerrechnung genau!

Nach erfolgreich durchgeführten Arbeiten sollten Sie die Handwerkerrechnung genau betrachten. Bei der Handwerker-Innung kann die Spanne des Stundensatzes nachgefragt werden. Es kann zum Beispiel sein, dass die Arbeitszeit eines Handwerkers laut seinen AGB aufgerundet werden kann. Um die Handwerkerrechnung generell besser nachvollziehen zu können, sollten Sie selbst kontrollieren, wie lange der Handwerker tatsächlich gearbeitet hat.

Hat der Handwerker einen Auszubildenden dabei, müssen Sie dessen Vergütung nur dann zahlen, wenn er auch wirklich "anpackt" - schaut er nur zu und lernt, müssen Sie nur den Handwerker bezahlen. Die Vergütung richtet sich nach dem Lehrjahr des Lehrlings und beträgt nur einen Prozentsatz des Stundenlohns des Handwerkers.

Passen Sie besonders auf die Berechnung der Fahrzeit auf: Der Handwerker darf An- und Abfahrt nicht als Fahrtkosten UND als Kosten für die geleistete Arbeit berechnen!