Experte im Interview

Urteil kein Türöffner für unregulierten "Sterbehilfe-Markt"


Das Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgt für kontroverse Diskussionen. (Symbolbild)

Das Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgt für kontroverse Diskussionen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem jüngsten Urteil die Tür zur Sterbehilfe in Deutschland weit aufgemacht. Doch birgt dieses Urteil auch Risiken? Wir haben uns darüber mit dem Berliner Rechtsanwalt und Sterberechts-Experten Professor Dr. Torsten Barthel unterhalten.

Herr Professor Dr. Barthel, was halten Sie von dem aktuellen Urteil zur Sterbehilfe?

Professor Dr. Torsten Barthel: Das Urteil stellt die "Sterbehilfe-Debatte" zunächst einmal nur zurück auf Null. Das heißt, die Bundesregierung muss sich bemühen, eine verfassungsgerechte Lösung für die Strafbarkeits-, beziehungsweise allgemeine Rechtsfrage zu finden. Das Gericht hat dem Gesetzgeber ausdrücklich einen Spielraum dafür gegeben. Aus juristischer Sicht ist es ein Qualitäts-Urteil, wohl abgewogen und den freiheitlichen Geist unserer Verfassung wiederspiegelnd.

Was bedeutet dieses Urteil nun zunächst für die Bundesregierung?

Barthel: Jens Spahn und die Bundesregierung werden die reformierte Neunormierung nicht zur Totregulierung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils missbrauchen dürfen. Das Urteil bedeutet keineswegs, dass wir es dauerhaft mit einem unregulierten "Sterbehilfe-Markt" zu tun haben werden.

Prof. Dr. Torsten Barthel ist Experte für Sterberechts-Fragen.

Prof. Dr. Torsten Barthel ist Experte für Sterberechts-Fragen.

Das Recht zur Sterbehilfe soll ja fortan nicht nur für alte und schwerst kranke Menschen gelten, sondern für jeden. Birgt das nicht auch Risiken?

Barthel: Meines Erachtens sind die Begründungen für solche Befürchtungen oder Risiken relativ an den Haaren herbeigezogen: Es drohe ein moralischer Druck für alte und kranke Menschen, sich zu töten, um anderen nicht zur Last zu fallen. Das Urteil befasst sich doch nur mit der Hilfegewährung zum Sterben.

Wie wäre dann die Rechtslage bei Menschen, die an psychischen Erkrankungen leiden? Hätten nach dem Urteil dann auch diese Menschen das Recht auf Sterbehilfe?

Barthel: Es ist nicht mehr strafbar. Der Gesetzgeber wird aber deutliche verwaltungsrechtliche Vorbehalte und Regulierungen einbeziehen.

Öffnet dieses Urteil unter Umständen nicht auch Tür und Tor für skrupellose Menschen, die mit dem Tod nur Geld verdienen wollen?

Barthel: Letztlich sollte der Betroffene zusammen mit den Ärzten entscheiden, nicht aber der Staat ein reaktionäres "Schutzkonzept" dazwischenschalten. Ob nun Vereine und Organisationen die Durchführung koordinieren, dürfte unschädlich sein. Zum einen wird es sicher recht schnell eine verwaltungsrechtliche Reglementierung mit einem Arztvorbehalt geben, zum anderen zeigen Schweizer "Sterbehelfer", dass hier sehr selten skrupellose Menschen agieren, die mit dem Tod nur Geld verdienen wollen. Ganz ausschließen kann man dies im übrigen auch bei Ärzten und Juristen nicht.

Hinweis: Wenn Sie psychische Probleme haben, zögern Sie nicht und sprechen mit der Telefon-Seelsorge. Telefonisch unter 0800/1110111 oder 0800/1110222, per Mail oder Chat unter www.telefonseelsorge.de und in einigen Städten vor Ort können Sie mit versierten Seelsorgern und Beratern über Auswege sprechen. Bei medizinischen Fragen außerhalb der Praxisöffnungszeiten kann Ihnen der ärztliche Bereitschaftsdienst behilflich sein. Sie erreichen den Dienst unter Telefon 116117. Bei einem Notfall wählen Sie die Notfallnummer 112.