Die Rede war von Euthanasie, also vom "guten Tod", die Wirklichkeit ein Massenmord: Bis zu 300.000 Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung fielen der NS-Diktatur zwischen 1939 und 1945 in Deutschland und im besetzten Europa zum Opfer. Sie starben durch Gas, Medikamente oder Verhungernlassen. Mit einem Antrag im Bundestag wollen die Grünen den Opfern der "Euthanasie"-Morde jetzt mehr Anerkennung zukommen lassen.
"Es kann nicht Opfer erster und zweiter Klasse geben", sagt der Straubinger Bundestagsabgeordnete Erhard Grundl. Der kulturpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion hat den Antrag initiiert und verfasst. Eine zentrale Forderung darin ist eine Ergänzung des Bundesentschädigungsgesetzes. Nach dem Gesetz aus dem Jahr 1956 gelten als Verfolgte des Nationalsozialismus nur dessen politische Gegner und Menschen, denen "aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung" Unrecht geschah. Eine zu enge Definition, findet Grundl, die zur Ausgrenzung, Missachtung und Abwertung von Opfergruppen geführt habe und zu bis heute andauernden Verletzungen.
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