Er spielte Russisch Roulette

Münchner (34) schießt sich Wattestäbchen ins Gehirn


Von Lukas Schauer / Onlineredaktion

Ein Münchner spielt mit einem Freund Russisch Roulette. Anstatt Patronen stecken die Männer Wattestäbchen in den echten Revolver. Das rettet dem 34-Jährigen vermutlich das Leben - denn er schießt sich selber in den Kopf.

Er leidet bis heute an Schwindelgefühlen und wird vermutlich erfolgreich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Doch diese körperlichen Einschränkungen schützten den Münchner nicht vor einer Verurteilung am Amtsgericht. Immerhin: Die Richterin beließ es bei einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Der 34-Jährige hatte sich wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Führen einer Schusswaffe schuldig gemacht. Schwerer getroffen freilich aber hatte den Mann die Aktion, die er mit der Waffe ausführte: Er schoss sich in den Kopf. Freiwillig. Beim Russisch Roulette.

Erst angetäuscht, dann wirklich abgedrückt

In der Verhandlung hatte der arbeitslose Münchner eingeräumt, den Revolver ohne die erforderliche Erlaubnis besessen zu haben. Er gab an, die Waffe bereits geladen in einer Mülltonne gefunden zu haben. Er habe dann mit einem Freund die Patronen entfernt und stattdessen ein halbes Wattstäbchen in die Trommel gesetzt. Dann hätten beide Russisch Roulette gespielt - allerdings noch ohne wirklich abzudrücken. Sie hätte nur so getan und jeweils geschaut, ob die "Patrone" beim echten Abdrücken getroffen hätte oder nicht.

Nachdem sich sein Spezl dann gegen ein Uhr nachts verabschiedet hatte, unternahm der 34-Jährige dann nochmal alleine einen Versuch. Dieses Mal aber ging's schief. Er hätte zwar nachgeschaut, so seine Aussage, in welcher Kammer sich das Wattestäbchen befand. Es sei in der seitlich vom Lauf des Revolvers gewesen. Deshalb habe er keine Gefahr gesehen und diesmal tatsächlich abgedrückt.

Wattestäbchen dringt ins Gehirn ein

Blöd nur dabei: Er irrte sich in der Drehrichtung der Trommel. Als er abdrückte, machte es "Pump". Das Wattestäbchen drang durch die Schädeldecke und weiter zwei Millimeter ins Gehirn ein. Die Ärzte mussten eine Titanplatte einsetzen. Acht Tage befand sich der Arbeitslose im Krankenhaus, ehe er sich auf eigenen Wunsch selber früher entließ. Weil er zur Substitution wollte.

Auf die Frage des Gerichts, wie ein erwachsener Mensch auf die Idee komme, sich selbst in den Kopf zu schießen, gab er denn auch seine langjährige Drogensucht an. Mit 13 habe er das erste Mal Marihuana genommen, später seien dann härtere Drogen hinzugekommen. Die ganze Sache sei ihm aber eine Lehre gewesen, deswegen habe er mit dem Drogenkonsum aufgehört. Aktuell werde er mit Polamidon und Tavor substituiert.

Die Richterin begründete die Verhängung einer bloßen Geldstrafe gegen den schon Vorbestraften dann auch schlicht damit, dass ihn die Tat selbst schwer getroffen hat. Das Urteil vom 7. August diesen Jahres ist rechtskräftig (AZ 1116 Ds 117 Js 217523/17).