Entlastungspaket

200-Euro-Sonderzahlung für Studierende beschlossen


Studenten und Fachschüler sollen im Rahmen des dritten Entlastungspakets eine Sonderzahlung von 200 Euro bekommen. (Symbolbild)

Studenten und Fachschüler sollen im Rahmen des dritten Entlastungspakets eine Sonderzahlung von 200 Euro bekommen. (Symbolbild)

Von dpa

Der Bundestag hat die angekündigte 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler beschlossen. Für das Gesetz stimmten am Donnerstag die Ampel-Parteien, die Union und die Linke, die AfD enthielt sich.

Etwa 3,4 Millionen Anspruchsberechtigte sollen die 200 Euro möglichst bald im neuen Jahr bekommen. Wann genau, ist allerdings offen. Momentan wird noch eine Antragsplattform dafür im Internet aufgebaut.

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) sagte in der Debatte: "Wir haben den Zug aufs Gleis gesetzt." Sie hatte zuvor angekündigt, die Auszahlungen sollten "gleich zu Beginn des nächsten Jahres beginnen können, also noch im Winter".

Opposition kritisiert lange Wartezeit

Die Einmalzahlung ist Teil des bereits Anfang September von der Ampel vereinbarten dritten Entlastungspakets zur Abfederung der stark gestiegenen Energiepreise. Eine Zustimmung zu dem Gesetz im Bundesrat ist nicht notwendig. Kritik kam von der Opposition. "Sie haben einfach drei Monate vertüdelt", sagte der CDU-Politiker Lars Rohwer. Es werde weitere Monate brauchen, bis das Geld bei den Betroffenen ankomme, weil es die Antragsplattform noch nicht gebe.

Anspruch auf die 200 Euro sollen all jene haben, die am 1. Dezember dieses Jahres an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung sind. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zu diesem Stichtag. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte.

Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem Dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren. Gerechnet wird mit Ausgaben von etwa 680 Millionen Euro für rund 2,95 Millionen Studierende und 450 000 Schülerinnen und Schüler. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.