Deutlich verringerte Gaslieferungen

Bundesregierung ruft Alarmstufe des Notfallplans Gas aus


Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Von dpa

Angesichts der deutlich verringerten Gaslieferungen aus Russland hat die Bundesregierung die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausrufen. "Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt", teilte das Wirtschaftsministerium am Donnerstag mit. Der Notfallplan hat drei Stufen: Die jetzt ausgerufene Alarmstufe ist die zweite. Die dritte wäre die Notfallstufe.

Laut dem Plan liegt bei der Alarmstufe eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen.

Versorgungsunternehmen sollen noch keine Möglichkeit erhalten, ihre Gaspreise nach dem Energiesicherungsgesetz zu erhöhen. Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: Zum einen müssen Alarmstufe oder Notfallstufe ausgerufen worden sein. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland" festgestellt haben. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann dürfen die Unternehmen die Preise auf ein "angemesses Niveau" erhöhen.

Habeck erklärte am Donnerstag: "Die Preise sind jetzt schon hoch, und wir müssen uns auf weitere Anstiege gefasst machen." Das werde sich auf die Industrieproduktion auswirken und für viele Verbraucher eine große Last werden. "Es ist ein externer Schock." Er warf Russlands Präsident Wladimir Putin einen "ökonomischen Angriff" vor.

Was sieht der Notfallplan Gas vor?

Der Notfallplan Gas regelt das Vorgehen in Deutschland, wenn sich die Versorgungslage stark zu verschlechtern droht - oder wenn dies der Fall ist. Es gibt drei Stufen. Private Haushalte, aber auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Feuerwehr und die Polizei sind in der dritten und höchsten Stufe, dem Notfall, besonders geschützt. Das bedeutet, ihre Versorgung soll auch durch Eingriffe des Staates in den Markt sichergestellt werden.

Die drei Stufen sind die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Bei der von der Bundesregierung bereits ausgerufenen Frühwarnstufe wurden Vorbereitungen getroffen. In dieser Phase hat etwa die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde erarbeitet, nach welchen Kriterien sie bei einer Notlage das knapp gewordene Gas verteilen kann.

Es folgt die Alarmstufe, die das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag ausrief. Laut Plan liegt in diesem Fall "eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt - der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen". Auslöser der jetzigen Ausrufung war, dass der russische Staatskonzern Gazprom die Lieferungen über die Ostseepipeline Nord Stream deutlich gedrosselt hat. Durch die Pipeline fließen nur noch knapp 40 Prozent der Maximalkapazität.

Auf die Alarmstufe folgt die Notfallstufe: Es liegt dann eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor". Maßnahmen des Markts reichen dann nicht aus, um die Gasnachfrage zu decken.

Die Folge des Notfalls ist, dass der Staat einschreiten muss - um insbesondere die Versorgung der "geschützten Kunden" sicherzustellen: das sind private Haushalte, aber auch Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen sowie etwa Feuerwehr, Polizei und Bundeswehr.

Zu Maßnahmen im Notfall zählen dann etwa Anordnungen zur Abschaltung von Industriekunden oder an End- und Großverbraucher, den Verbrauch zu verringern. Eine feste Abschaltreihenfolge in Bezug auf einzelne Großverbraucher oder Branchen gibt es nicht, wohl aber Kriterien, an denen sich die Bundesnetzagentur orientiert. Dies sind etwa die Dringlichkeit der Maßnahme, die Größe des Unternehmens, die Vorlaufzeiten für ein Herunterfahren oder die erwarteten volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden.