Einsatz im Raum Landshut

Verdacht auf Jugendpornografie: Kripo durchsucht Wohnungen


Die Kripo Landshut hat am Dienstag mehrere Wohnungen durchsucht. (Symbolbild)

Die Kripo Landshut hat am Dienstag mehrere Wohnungen durchsucht. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Seit den Morgenstunden des Dienstag durchsuchen Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Landshut mit Unterstützung der Zentralen Einsatzdienste Landshut mehrere Wohnungen im Landkreis und in der Stadt Landshut wegen des Verdachts des Erwerbs, Besitzes und Verbreitens von jugendpornografischen Schriften. Das teilte das Polizeipräsidium Niederbayern am Mittag mit.

Mehrere Personen im Alter zwischen 14 und 22 Jahren stehen im Verdacht, im November 2022 jugendpornografisches Videomaterial über Mobiltelefone verschickt beziehungsweise empfangen zu haben. Beim Vollzug der von der Staatsanwaltschaft Landshut beantragten Durchsuchungsbeschlüsse wurden mehrere Datenträger, unter anderem Mobiltelefone und Tablets, sichergestellt.

Lesen Sie hier zu auch: Wenn der Klassenchat zum Tatort wird

Das Versenden von Nacktbildern beziehunsweise Videos von Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) ist strafbar. Hierunter fällt auch das Versenden von selbst aufgenommenen Nacktaufnahmen, sogenanntes "Sexting".

Durch die neuerlichen Durchsuchungsmaßnahmen soll verdeutlicht werden, dass nicht ausschließlich kinderpornografische Inhalte strafbar sind. Ebenso strafbar ist das Erwerben, Besitzen und Verbreiten von Nacktbildern beziehungsweise Videos von Jugendlichen.

Hierunter fällt auch das Verbreiten eigener Aufnahmen, von sogenanntem "Sexting", durch Jugendliche. Genauso strafbar ist dementsprechend das Empfangen solcher Aufnahmen. Auch dann, wenn der jugendliche "Hersteller" selbst damit einverstanden ist. Neben einer zu prüfenden strafrechtlichen Relevanz wird vor allem aber auch darauf hingewiesen, dass nach dem ersten Versenden von intimen Fotos oder Videos die weitere Verbreitung nicht mehr beeinflusst werden kann.

Hinweise häufig aus USA

Strafverfahren in Zusammenhang mit Kinder- oder Jugendpornografie haben häufig ihren Ursprung in den USA. Dort werden die Fälle in der Regel über die halbstaatliche Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploitet Children) oder der US-Bundespolizei FBI bekannt.

US-amerikanische Internetdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, unter anderem indizierte Bilddateien und in diesem Zusammenhang bekanntgewordene Straftaten zu dokumentieren und zu melden. Die Meldungen derartiger Fälle an deutsche Ermittlungsbehörden führen auch regelmäßig in Niederbayern zu entsprechenden kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahren und Wohnungsdurchsuchungen.