Sommer, Sonne, Delta: In Bayern stehen die Sommerferien vor der Tür und so manch einen zieht es dann trotz Corona-Pandemie in die Ferne. Was Sie vor der Urlaubsreise ins Ausland beachten sollten - und was gilt, wenn Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Einreise, Testpflicht, Impfnachweis Was Sie bei Ihrem Urlaub in Europa wissen sollten
Nach einem langen Winter im Lockdown sehnen sich viele Menschen nach einem Urlaub in wärmeren Gefilden. Doch auch im Sommer macht die Delta-Variante keine Pause. Einige Urlaubsregionen sind daher vom Robert-Koch-Institut wieder auf der Liste der Risiko- oder gar der Hochinzidenzgebiete gelandet. Was das für Touristen bedeutet und was vor Ort im Urlaub gilt - ein Überblick.
Nicht-Risikogebiet
Reisen in Länder, die derzeit nicht vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft sind, ist zumindest aus deutscher Sicht relativ unkompliziert. Wer aus einem solchen Land zurückkehrt, kann über den Landweg im Normalfall einreisen, ohne eine Digitale Einreiseanmeldung vorlegen oder sich testen lassen zu müssen. Wer mit dem Flieger zurück nach Deutschland fliegt, braucht hingegen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Vollständig Geimpfte oder Genesene sind von dieser Testpflicht ausgenommen, wenn sie einen Nachweis vorlegen können.
Risikogebiet
Für Urlauber, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkommen, gelten folgende Regeln: Bei der Einreise findet eine Kontrolle an der Grenze beziehungsweise am Check-In statt. Dabei muss eine Digitale Einreiseanmeldung vorgelegt werden. Bis 48 Stunden nach der Einreise müssen die Reisenden einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen. Außerdem gilt eine Quarantänepflicht von zehn Tagen, die aber durch einen negativen Test ab dem ersten Tag abgekürzt werden kann. Geimpfte oder Genesene betrifft die Quarantäne nicht. Sie müssen ihren Status lediglich durch einen Nachweis bestätigen können.
Hochinzidenzgebiet
Auch bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet muss eine Digitale Einreiseanmeldung vorgelegt werden. In diesem Fall reicht es jedoch nicht mehr aus, den Corona-Test nachzureichen. Bereits bei der Einreise müssen die Urlauber ohne Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorzeigen. Auch hier greift ab dem ersten Tag die Quarantänepflicht für zehn Tage. Vollständige Geimpfte oder Genesene können durch einen Nachweis die Quarantäne ab dem ersten Tag vorzeitig beenden, alle anderen ab dem fünften Tag mit einem negativen Testnachweis. Für Grenzpendler gelten gesonderte Regeln.
Virusvariantengebiet
Strenge Vorschriften gelten bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Neben der Vorlage einer Digitalen Einreiseanmeldung müssen sich alle Urlauber vor der Einreise testen lassen. Der PCR-Test darf dabei nicht älter als 72 Stunden sein, der Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden. Auch Geimpfte und Genesene müssen sich testen lassen. Ebenfalls gilt für alle Urlauber eine Quarantänepflicht von 14 Tagen, die nicht abgekürzt werden kann, und ein Beförderungsverbot. Sonderregelungen gibt es unter anderem aber für Grenzpendler.
Auf der nächsten Seite erfahren Sie, welche Einreiseregeln für andere europäische Länder gelten.
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