Dreiflüssestadt teilt mit

Passau erlässt Verfügung gegen Straßenblockierer


Passau geht gegen Klimaaktivisten vor, die sich auf die Straßen kleben. (Symbolbild)

Passau geht gegen Klimaaktivisten vor, die sich auf die Straßen kleben. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Immer wieder gehen Bilder von Aktivisten durch die Medien, die sich auf Straßen festkleben und damit den Verkehr lahmlegen. Die Stadt Passau hat dagegen nun eine Allgemeinverfügung erlassen.

Seit geraumer Zeit kommt es im Stadtgebiet Passau im Zusammenhang mit Klimaprotesten vermehrt zu Aktionen von Straßenblockierern, wie die Stadt in ihrer Mitteilung feststellt. Dabei kleben sich Personen auf der Fahrbahn fest und besetzen damit Hauptverkehrsrouten. Durch diese Blockaden kommt es auf kritischen Zufahrtsstraßen und Verkehrswegen zu erheblichen Behinderungen. Aus diesem Grund hat die Stadt Passau nun eine "Allgemeinverfügung zur Regulierung nicht angezeigter Versammlungen in Form von Straßenblockaden im Zusammenhang mit Klimaprotesten auf bestimmten Straßen in der Stadt Passau" erlassen.

Darin wird folgendes geregelt: Im Stadtgebiet der Stadt Passau sind Klimaproteste auf den unten angeführten Straßen nicht zugelassen, wenn sich

  • mindestens ein Teilnehmer fest mit der Fahrbahn oder an Gegenständen auf der Fahrbahn von Straßen zum Beispiel durch Ankleben, Einbetonieren, Anketten verbindet, oder
  • mindestens ein Teilnehmer sich auf die Fahrbahn begibt, sodass ein Fahrzeug deshalb stehen bleibt und mindestens ein weiteres, dahinter befindliches Fahrzeug aufgrund des ersten, stehen gebliebenen Fahrzeugs an der Weiterfahrt gehindert ist, und die Anzeige- und Mitteilungspflicht nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz nicht eingehalten ist.

Folgende Straßenzüge liegen im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung:

  • Neuburger Straße
  • Leonhard-Paminger-Straße
  • Kleiner Exerzierplatz über Lupingäßchen bis Nikolastraße sowie Augustinergasse
  • Nikolastraße
  • Ludwigsplatz
  • Innstraße
  • Gottfried-Schäffer-Straße
  • Marienbrücke
  • Mariahilfstraße/Neutorgraben/Schmiedgasse/Kapuzinerstraße/Wiener Straße
  • Franz-Josef-Strauß-Brücke
  • Am Schanzl/Schanzlbrücke
  • Angerstraße/Parkstraße/Eggendobl (Bundesstraße 12)
  • Ilzbrücke/Ilzdurchbrüche einschließlich Kreuzung zur Freyunger Straße/Obernzeller Straße
  • Spitalhofstraße ab Kreuzung Danziger Straße bis nach Einmündung Stelzhamer Straße ("Auerbacher Stachus")
  • Danziger Straße

Die Festlegung auf diese Straßenzüge basiert laut Pressemitteilung auf einer Lagebewertung durch die Polizei, die Feuerwehr, den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau sowie die Stadt Passau.

Demnach handle es sich hierbei um Verbindungen, die insbesondere für Rettungseinsätze, Einsatzfahrten und Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch seien und auch die Rechte der davon betroffenen Bürgerinnen und Bürger übermäßig beeinträchtigen.

Die Allgemeinverfügung tritt am 14. März, 0 Uhr, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 18. April.

Die Stadt begründet diese Maßnahme so: Die Protestaktionen zum Thema Klima der vergangenen Wochen seien dadurch geprägt gewesen, dass sie zumeist ohne oder nur mit kurzfristiger Ankündigung, beziehungsweise ohne konkrete Zeit- und Ortsangaben, durchgeführt wurden. Dabei sei die Anzeigepflicht für Versammlungen bewusst ignoriert worden, wie die Stadt weiter schreibt. Insgesamt werde dadurch das Ziel verfolgt, dass die durch die Straßenblockade hervorgerufenen Verkehrsbehinderungen nochmals verstärkt werden. Für die Behörden werde es durch die fehlende Versammlungsanzeige erheblich erschwert beziehungsweise gar unmöglich gemacht, die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.