Urteil im Doppelmord-Prozess

Lebenslang für Schwandorfer "Mexiko-Heinz"


Der Doppelmord wird mit der höchsten Strafe gesühnt, die das Gesetz vorsieht: Karlheinz R. (l.) muss lebenslang ins Gefängnis.

Der Doppelmord wird mit der höchsten Strafe gesühnt, die das Gesetz vorsieht: Karlheinz R. (l.) muss lebenslang ins Gefängnis.

Von Wolfgang Houschka

Als das Urteil verkündet wurde, tat der in seinem Freundeskreis als "Mexiko-Heinz" bekannte Karlheinz R. das, was er über fünf Prozesstage hinweg im Amberger Schwurgerichtssaal permanent gemacht hatte: Er drehte allen demonstrativ den Rücken zu. Was der 57-Jährige in der nahezu einstündigen Begründung der Vorsitzenden Richterin Jutta Schmiedel hörte, waren Sätze, die gesagt werden mussten: Er sei ein notorischer Rechtsbrecher, der am 27. Juni 2020 in Büchelkühn bei Schwandorf zwei Menschen erstach, die nach seiner Vorstellung nicht mehr weiterleben durften.

Karlheinz R. muss wegen Doppelmordes lebenslang hinter Gitter. Die Richter stellten außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet: Seine Freilassung könnte frühestens in 20 Jahren geprüft werden.