Die neuen Corona-Regeln

Was Camper jetzt beachten müssen


So unterschiedlich der Saisonstart auch ausfällt - an zahlreiche neue Regeln, Mindestabstand und Hygienevorschriften müssen sich alle Campingplatzbetreiber und -gäste halten. (Symbolbild)

So unterschiedlich der Saisonstart auch ausfällt - an zahlreiche neue Regeln, Mindestabstand und Hygienevorschriften müssen sich alle Campingplatzbetreiber und -gäste halten. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Durch die jüngsten Corona-Lockerungen durften nun auch wieder die Campingplätze öffnen - zumindest für Dauercamper. Touristen auf der Durchreise müssen sich allerdings je nach Bundesland teilweise noch etwas gedulden. An den Neustart auf den Campingplätzen sind aber auch einige Corona-Regeln gebunden. Welche Regeln das sind, das erklären die Experten der ARAG.

Bundesweit gilt: Die erweiterten Kontaktbeschränkungen bleiben zunächst bis zum 5. Juni bestehen, ebenso die Hygiene- und Abstandsregeln. Das gilt auch für alle Campingplätze, unabhängig von Bundesland und Größe des jeweiligen Platzes.

Auf vielen Campingplätzen müssen Gäste damit rechnen, dass nur die Hälfte aller Parzellen vermietet werden darf, um Mindestabstand und Hygieneregeln umsetzen zu können. Zudem ist auf kleineren Plätzen oder dort, wo die Sanitäranlagen geschlossen bleiben, Zelten untersagt. Hier darf nur in Wohnmobil oder Wohnwagen gecampt werden. Erst frühestens Anfang Juni soll dann Camping für alle möglich sein. Die ARAG Experten raten daher unbedingt, sich einen Platz zu reservieren.

In puncto sanitäre Einrichtungen gibt es noch nicht einmal eine einheitliche Regelung auf Länderebene. Jeder Landkreis entscheidet für sich, ob Toiletten und Duschräume geschlossen bleiben. Wo sie geöffnet sind, raten die ARAG-Experten zu etwas Geduld, weil es zu Wartezeiten vor den Sanitäreinrichtungen kommen kann. Einerseits werden weniger Waschbecken, Toiletten und Duschkabinen zur Verfügung stehen, die Personenzahl wird zudem begrenzt und die Anlagen müssen häufiger gereinigt und desinfiziert werden.

Auch bei der Maskenpflicht gelten die gleichen Bestimmungen wie außerhalb des Campingplatzes: Betreten Camper ein Gebäude, wie etwa den angeschlossenen Laden, muss eine Maske getragen werden. Auf den meisten Plätzen müssen Urlauber mit einem Drive-Check-In im Auto rechnen, was etwas Zeit kosten kann. Der Bundesverband der Campingwirtschaft (BVCD) hat zudem angekündigt, dass es aufgrund der Kosten für Schutzmaßnahmen in der Corona-Krise zu Preiserhöhungen kommen kann.

Der BVCD hat seinen Mitgliedern empfohlen, sämtliche Hygiene- und Verhaltensregeln in die Platzordnung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich aufzunehmen. Bei entsprechenden Verstößen müssen Camper also damit rechnen, im schlimmsten Fall einen Rauswurf zu kassieren und vom Platz zu fliegen. Dann ist der Urlaub vorbei.