Gericht

Justizopfer Mollath steht Entschädigung zu


Von dpa

Dem Justizopfer Gustl Mollath steht nach Ansicht des Landgerichtes München I nach der Zwangsunterbringung in der Psychiatrie Schadenersatz zu.

"Derzeit tendieren wir dazu, das Urteil als rechtswidrig im Sinne der Menschenrechtskonvention anzusehen", sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Eine "Vielzahl von Verfahrensfehlern" habe dazu geführt, dass Mollath zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden sei. Der Vorsitzende Richter in Nürnberg sei damals "bemüht gewesen, das Verfahren schnell zu beenden. Da hat wohl der Sachverhalt etwas drunter gelitten."

Wie hoch der Schadenersatz aussehen könnte, blieb zunächst völlig offen. Darüber sollen sich Mollath und das Justizministerium als Prozessparteien nun in einem schriftlichen Verfahren weiter austauschen. Ein Termin für eine weitere öffentliche Verhandlung wurde nicht angesetzt.

Das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands fordert 1,8 Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat Bayern für mehr als sieben Jahre unrechtmäßiger Unterbringung in der Psychiatrie. In der Summe enthalten sind beispielsweise 800.000 Euro Schmerzensgeld, 288 000 Euro Verdienstausfall und 90.000 Euro Anwaltskosten. Der Freistaat hatte bislang 170.000 Euro angeboten und 70.000 Euro davon schon gezahlt.

Mollath schilderte am Mittwoch seine Erlebnisse in der Psychiatrie. Auch Jahre danach habe er immer noch Schlafstörungen. "Ich träume jede Nacht und wache jede Nacht schweißgebadet auf", sagte der 62-Jährige.

Mollath war 2006 nach einem Prozess wegen angeblicher Gewalt gegen seine Ehefrau in die Psychiatrie eingewiesen worden - zu Unrecht, wie sich Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren herausstellte. 2.747 Tage hatte er in der Psychiatrie verbracht. Nach Ansicht des Freistaates stehen ihm gesetzlich 25 Euro pro Tag als Entschädigung zu. Mollath zeigte sich nach der Verhandlung erfreut, dass das Gericht ihm gegenüber "positiv eingestellt" sei.

Die Grünen im bayerischen Landtag forderten einen Fonds zur Entschädigung von Justizopfern. "Die Entschädigung von Justizopfern darf nicht vom Goodwill einer Ministerialbürokratie abhängen", sagte der rechtspolitische Sprecher der Landtags-Fraktion, Toni Schuberl. "Der Fall Mollath zeigt, dass wir eine institutionalisierte Opferentschädigung brauchen, die finanziell gesichert ist und klare Entschädigungskriterien formuliert."