Deggendorf

Pfefferspray-Attacke am Stadtplatz: Prozess beginnt


Der 41-Jährige muss sich wegen Beleidigung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. (Symbolbild)

Der 41-Jährige muss sich wegen Beleidigung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Im März 2018 sorgte eine Pfefferspray-Attacke am Deggendorfer Stadtplatz für Aufregung. Neun Menschen, darunter ein Kleinkind, wurden damals verletzt. Nun muss sich der mutmaßliche Täter vor Gericht verantworten.

Der 41-Jährige Deggendorfer muss sich ab Montagvormittag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Deggendorf verantworten. Er soll für die Pfefferspray-Attacke am Oberen Stadtplatz in Deggendorf verantwortlich sein. Dem 41-Jährigen wird vorgeworfen, zufällig anwesende Passanten mit dem Reizmittel besprüht zu haben. Insgesamt neun Personen wurden damals verletzt, darunter auch ein erst 13 Monate altes Kleinkind. Bereits im Sommer 2017 soll der Beschuldigte schon einmal in einem Einkaufsmarkt mit Pfefferspray um sich gesprüht haben. Zuvor soll er die Leiterin des Marktes auch noch beleidigt haben. Ebenfalls im Sommer 2017 soll der Mann auch seinen Nachbarn mit einem Schlagstock bedroht haben. Als die Polizei deswegen bei ihm vorstellig wurde, soll er Widerstand geleistet und nach einem der Beamten geschlagen haben. Die Tatvorwürfe gegen ihn lauten deswegen auf Bedrohung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährliche Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft geht nach Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens davon aus, dass der Beschuldigte an einer Erkrankung aus dem autistischen Formenkreis leidet. Bei Begehung der ihm vorgeworfenen Taten soll er deshalb im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt haben. Zwar sei der Beschuldigte in der Lage gewesen, das Unrecht der Taten einzusehen; die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln, sei aber erheblich eingeschränkt gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Das Gericht wird deswegen prüfen müssen, ob von dem 41-Jährigen auch in Zukunft eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Sollte das der Fall sein, könnte eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet werden.

Für den Prozess sind bislang zwei Verhandlungstage angesetzt.