Deggendorf

Falscher Priester - Staatsanwalt für Sicherungsverwahrung


Der angeklagte falsche Priester im Gerichtssaal des Landgerichts in Deggendorf

Der angeklagte falsche Priester im Gerichtssaal des Landgerichts in Deggendorf

Von Redaktion idowa

Im Verfahren gegen den falschen Priester, der sich wegen Missbrauchsdelikten vor dem Deggendorfer Landgericht verantworten muss, sind am Montag die Schlussplädoyers vorgetragen worden.

Die Staatsanwaltschaft hat am Montag eine Verurteilung wegen der Missbrauchstaten gefordert, die dem Angeklagten zu Last gelegt werden. Vorgeworfen werden dem 55-Jährigen unter anderem der Missbrauch von Schutzbefohlenen und eine versuchte Vergewaltigung einer 18-Jährigen in Österreich. Die Vermögensdelikte und weitere Begleitdelikte waren bereits im Laufe des Verfahrens wegen der ohnehin zu erwartenden Strafe auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Wie die Staatswanwaltschaft, so sind auch die anderen Verfahrensbeteiligten am Montag davon ausgegangen, dass verminderte Schuldfähigkeit bei dem Angeklagten vorliegt. Entsprechende Erkenntnisse hatte das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen geliefert.

Alle Verfahrensbeteiligten einschließlich des Verteidigers haben nicht nur die Verhängung einer langjährigen Haftstrafe beantragt, sondern auch die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung. Begründet wurde dies damit, dass auch nach der Haftentlassung mit weiteren sexuell motivierten Straftaten zu rechnen sei.

Unter Berücksichtigung einer einschlägigen Vorstrafe und der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft die Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Verbüßung der Haftstrafe zum Schutz der Allgemeinheit gefordert.