Cybergrooming Mehr Rechte für Ermittler im Kampf gegen Kindesmissbrauch
Ermittler bekommen im Kampf gegen Kindesmissbrauch neue Möglichkeiten. Wie der Bundestag am Freitag beschloss, dürfen sie sich künftig mit künstlich am Computer erzeugten Missbrauchsvideos in Internetforen einschleichen. Zugang zu solchen Tauschbörsen bekommt man oft nur, wenn man selbst Bilder oder Videos mit grausamen Missbrauchsszenen hochlädt. Bisher konnten die Ermittler in diese Kreise nicht eindringen, da sie dazu selbst eine Straftat hätten begehen müssen.
Zugleich wird künftig schon der Versuch strafbar, in sozialen Medien sexuelle Kontakte zu Kindern anzubahnen. Anders als bisher sollen auch Täter bestraft werden können, die zwar glauben, sie kommunizierten mit einem Kind - tatsächlich antwortet ihnen aber ein verdeckter Ermittler, der sich als Kind ausgibt.