Kommunen wollen Klarheit

Müssen Corona-Bußgelder nach Gerichtsurteil erstattet werden?


Zur Eindämmung des Coronavirus gab es Im Frühjahr 2020 in ganz Bayern weitreichende Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der eigenen Wohnung war dann nur noch mit triftigen Gründen erlaubt. (Symbolbild)

Zur Eindämmung des Coronavirus gab es Im Frühjahr 2020 in ganz Bayern weitreichende Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der eigenen Wohnung war dann nur noch mit triftigen Gründen erlaubt. (Symbolbild)

Von dpa

Nur mit triftigem Grund vor die Tür - laut einem Gerichtsurteil war diese Regel für Bayern im ersten Corona-Lockdown zu streng. Wer bei Verstößen zahlen musste, sollte sein Geld nun zurückbekommen können, findet die Staatsregierung. Die Kommunen reagieren irritiert.

In der Debatte um die Rückzahlung unberechtigter Corona-Bußgelder fordert der Bayerische Städtetag Klarheit von der Staatsregierung für eine einheitliche Umsetzung durch die Kommunen. "Die betroffenen Kreisverwaltungsbehörden der kreisfreien Städte und der Landratsämter benötigen dringend und zeitnah eine Handlungsempfehlung der Bayerischen Staatsregierung, um eine einheitliche Vollzugslösung sicherzustellen", sagte Geschäftsführer Bernd Buckenhofer auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Schließlich trage die Staatsregierung auch "die inhaltliche und politische Verantwortung" für die Verordnung, die das Bundesverwaltungsgericht später für unverhältnismäßig erklärt hatte.

So sei etwa zu klären, wie mit einer eventuellen Rückzahlung umgegangen werde, sagte Buckenhofer. "Zu klären ist hierbei nicht zuletzt die Frage, ab welcher Bußgeldhöhe zurückgezahlt werden muss und ob bereits abgeschlossene Verfahren wiederaufgenommen werden müssen." Betroffene stellten den Behörden solche Fragen nun "täglich in steigender Zahl", sagte Buckenhofer. Zur Anzahl der bayernweiten Bescheide und der Höhe lägen dem Städtetag keine Zahlen vor.

Kommunen sehen Freistaat in der Pflicht

"Die Kreisverwaltungsbehörden haben die Corona-Verordnung der Bayerischen Staatsregierung umgesetzt", betonte Buckenhofer. Zumindest über einen Ersatz des Aufwandes für die Rückabwicklung solle daher auch nachgedacht werden. Letztlich hätten die Kreisverwaltungsbehörden nur eine Verordnung der Staatsregierung vollzogen. "Die Staatsregierung muss daher nun auch Hinweise für einen einheitlichen Vollzug der Rückabwicklung geben."

Ähnlich äußerte sich am Donnerstag ein Sprecher des bayerischen Landkreistags. Es handle sich um "eine rein staatliche Angelegenheit", sagte der Sprecher. Man erwarte nun von der Staatsregierung eine einheitliche Empfehlung, wie die Kommunen mit den Bußgeldern aus dem ersten Lockdown umgehen sollen.

Details sind noch offen

Am Mittwoch hatte die Staatsregierung erklärt, dass aus ihrer Sicht unberechtigt eingeforderte Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 möglicherweise von den Betroffenen zurückgefordert werden könnten. Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Justizminister Georg Eisenreich (beide CSU) hatten mitgeteilt, dass sie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche eine Rückzahlung "unter bestimmten Voraussetzungen" für möglich halten. "In dieser Haltung herrscht Konsens in der Staatsregierung."

Wie eine Rückzahlung im Detail aussehen könnte, sei aber noch offen und noch in Arbeit, hieß es weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte vor rund einer Woche geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren. Mehr als 22.000 Bußgelder waren aber deswegen im Freistaat vom 1. bis zum 19. April 2020 verhängt worden.