Coronavirus

Besucherstopp am Klinikum Straubing


Grundsätzllich gilt ab Donnerstag ein Besuchsverbot am Klinikum Straubing. Es sind dann nur noch Ausnahmen möglich (Symbolbild).

Grundsätzllich gilt ab Donnerstag ein Besuchsverbot am Klinikum Straubing. Es sind dann nur noch Ausnahmen möglich (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Am Klinikum Straubing gilt ab Donnerstag ein generelles Besuchsverbot. Ausnahmen sind nur in bestimmten Einzelfällen möglich. Die Regelung gilt zunächst bis 10. Januar 2021.

Grundsätzllich gilt ab Donnerstag ein Besuchsverbot am Klinikum Straubing. Besuche sind dann nur noch für Angehörige von Patienten mit lebensbedrohlicher Erkrankung und nach Rücksprache mit der Station sowie zur Begleitung der Entbindung erlaubt. Die festen Besuchszeiten entfallen. Besuchszeitpunkte sind für diese Besucher mit der Station abzustimmen. Die geltenden Hygieneregeln bleiben auch für diese Ausnahmen bestehen, ebenso die Registrierungspflicht inklusive Fragebogen mit Angaben zum Gesundheitszustand.