Regeln, Testpflicht, Quarantäne

Pfingst-Urlaub: Das gilt in Italien, Spanien, Österreich & Co.


Urlaub an Pfingsten ist in vielen Ländern möglich (Symbolbild).

Urlaub an Pfingsten ist in vielen Ländern möglich (Symbolbild).

Von Susanne Raith und mit Material der dpa

Urlaubsreisen an Pfingsten sind erlaubt. Der Wunsch nach Rückkehr zur Normalität muss allerdings warten, weil die Corona-Pandemie noch nicht überstanden ist. Jedes Land bekämpft das Virus anders. Welche Corona-Regeln und Testpflichten vor Ort gelten und ob Urlauber nach der Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne müssen, lesen Sie in unserem Überblick.

Österreich

Einreise: Österreich erlaubt die Einreise aus Deutschland ohne Quarantäne. Verpflichtend bleibe allerdings der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung. Als Impfnachweis würden die Impfstoffe anerkannt, die von der EU-Arzneimittel-Agentur EMA zugelassen worden seien oder den entsprechenden Prozess der Weltgesundheitsorganisation erfolgreich durchlaufen hätten. Vor jeder Einreise sei weiter eine elektronische Registrierung nötig.

Beschränkungen: Seit 19. Mai sind Gastronomie und Hotels wieder geöffnet. Ein Zutritt ist nur mit einem negativen Testergebnis gültig (PCR-Test gilt 72 Stunden, Antigentest gilt 48 Stunden, Selbsttest gilt 24 Stunden). Im Innenbereich sind maximal vier Erwachsene mit maximal sechs Kindern pro Tisch zulässig. An allen öffentlichen Orten muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. FFP2-Maskenpflicht besteht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Apotheken, Bank- und Post-Filialen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen und Reisebussen sowie bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Auch bei Demonstrationen und Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder es keine anderen Schutzmaßnahmen wie eine Plexiglasscheibe gibt. Bei körpernahen Dienstleistungen ist ein gültiger PCR- oder Antigen-Test nötig.

Ausreise: Österreich gilt als Risikogebiet. Ausnahmen sind die Gemeinden Jungholz und Mittelberg/Kleinwalsertal. Rückreisende können sich durch einen negativen Corona-Test bei Einreise von der Quarantänepflicht befreien.

Spanien

Einreise: Alle Urlauber ab einem Alter von 6 Jahren benötigen bei der Einreise nach Spanien einen negativen PCR-Test. Das Ergebnis darf höchstens 72 Stunden alt sein. Flugreisende müssen zusätzlich ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Bei der Einreise führt das Land regelmäßig Gesundheitskontrollen wie Temperaturmessung und Auswertung des Einreiseformulars sowie eine visuelle Kontrolle des Reisenden durch.

Beschränkungen: Im Land selbst ist am 9. Mai der Corona-Notstand zu Ende gegangen. Dennoch gibt es weiterhin Beschränkungen. Auf den Balearen mit Mallorca gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr. Urlauber müssen sich zudem auf beschränkte Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte einstellen. Die Personenzahl bei Zusammenkünften ist beschränkt. In Madrid dagegen gibt es keine nächtliche Ausgangssperre. Es wird empfohlen, private Treffen auf sechs Personen zu beschränken. Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht ausgenommen. Privilegien für Geimpfte oder Genesene gibt es in Spanien noch nicht.

Rückreise: Rückreisende aus Spanien können sich durch einen negativen Corona-Test von der Quarantänepflicht befreien.

Italien

Einreise: Nachdem in Italien und Deutschland die Quarantänepflichten gefallen sind, reist es sich leichter. Dennoch bleibt einiges zu beachten: Grundsätzlich warnt das Auswärtige Amt in Berlin trotz sinkender Corona-Zahlen in dem Mittelmeerland vor "nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien". Rom verlangt in der Regel bei der Einreise einen höchstens 48 Stunden alten, negativen Corona-Test, egal ob Antigen- oder PCR-Test. Außerdem muss man ein Einreiseformular ausfüllen. Dieses Dokument sollte vorab online erstellt werden - ähnlich wie bei der Rückreise nach Deutschland.

Beschränkungen: In den Städten herrscht an den Außentischen vor Bars und Restaurants schon länger gute Stimmung. Mittlerweile ist keine Region Italiens mehr in der Roten Zone mit den strengsten Beschränkungen. Im Großteil des Landes dürfen die Lokale mittags und abends im Außenbereich ihre Gäste an Tischen bis 22 Uhr bedienen. Danach gilt überall die nächtliche Ausgangssperre - sie dürfte nach Plänen aus Rom bald etwas später starten. In den sogenannten Gelben Zonen haben Museen, Kinos und Theater geöffnet. Maskenpflicht gilt aber überall, auch draußen. Zwischen Personen gelten Abstandsregeln von 1 bis 2 Metern. Vor dem Betreten von Einrichtungen wird häufig die Temperatur gemessen und es ist meist eine Händedesinfektion Pflicht.

Ausreise: Rückreisende müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können.

Tschechien

Einreise: Touristische Reisen ohne triftigen Grund sind nach derzeitigem Stand weiterhin nicht erlaubt. Tschechien ermöglicht nur den kleinen Grenzverkehr zum Beispiel zum Einkaufen, wenn der Aufenthalt nicht länger als 12 Stunden dauert. Dabei entfällt die Quarantäne- und Testpflicht ohnehin, auch für Ungeimpfte. Tschechien akzeptiert Corona-Impfnachweise aus Deutschland. Von der Regelung profitieren unter anderem Deutsche mit Wohnsitz in Tschechien und Geschäftsreisende. Für sie entfallen die strengen Test- und Quarantänepflichten bei der Einreise. Voraussetzung ist, dass die erste Impfung mindestens 22 Tage zurückliegt.

Beschränkungen: Der gesamte Einzelhandel ist unter strengen Auflagen wieder geöffnet. Auch Besuche von Zoos, Museen, Galerien und Denkmälern sind mit Einschränkungen möglich. Mittlerweile sind auch Kulturveranstaltungen im Freien, aber nur für Getestete und Geimpfte. Im Freien darf die OP-Maske nun abgenommen werden, wenn man alleine ist. In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Ausnahmen gibt es bei organisierten Veranstaltungen (Drinnen: 10 Personen, Draußen: 30 Personen). Die Außenbereiche von Restaurants sind offen. Hotels bleiben für Touristen geschlossen.

Ausreise: Rückreisende können sich durch einen negativen Corona-Test bei Einreise von der Quarantänepflicht befreien, weil Tschechien als Risikogebiet eingestuft wird.

Frankreich

Einreise: Wer aus Europa nach Frankreich einreist, braucht einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich muss eine Erklärung ausgefüllt werden, in der Reisende etwa versichern, keine Covid-19-Symptome zu haben. Vorrechte für Geimpfte gibt es nicht.

Beschränkungen: Reisen innerhalb Frankreichs sind mittlerweile wieder möglich. Auch ohne triftigen Grund dürfen sich Menschen wieder mehr als zehn Kilometer von der Wohnung entfernen. Nach wie vor gilt aber eine nächtliche Ausgangssperre von 19 bis 6 Uhr. Landesweit besteht eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugäglichen Räumen für Personen ab 11 Jahre. In den meisten Städten muss auch in der Öffentlichkeit eine Maske getragen werden.

Ausreise: Frankreich gilt als Hochinzidenzgebiet. Rückreisende müssen für zehn Tage in Quarantäne, können sich davon aber nach fünf Tagen durch einen negativen Test befreien.

Griechenland

Einreise: Besucher müssen sich vor der Einreise registrieren und ihren vollen Impfschutz (14 Tage nach dem zweiten Impftermin) oder einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorweisen. Eine Quarantänepflicht besteht nicht mehr.

Beschränkungen: Am 14. Mai ist in Griechenland der offizielle Startschuss für die Tourismus-Saison gefallen. Das Datum ging mit weiteren Lockerungen einher - so dürfen die Menschen fortan innerhalb des Landes wieder frei reisen, was Griechen und Ausländern zuvor monatelang verboten war. Cafés, Bars und Tavernen haben bereits ihre Außenbereiche geöffnet, allerdings gilt weiterhin ein nächtliches Ausgangssperre von 0.30 bis 5 Uhr.

Ausreise: Rückreisende müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können.

Kroatien

Einreise: Vollständig Geimpfte, Genesene und aktuell Getestete können in Kroatien Urlaub machen. Ihren Status müssen sie beim Grenzübertritt nachweisen. Im Land selbst gibt es sonst keine Vorrechte für Geimpfte.

Beschränkungen: Das beliebte Urlaubsland rüstet sich für die neue Saison. Auf den Buchungsplattformen ist schon eine Vielzahl an Hotels und Privatunterkünften verfügbar. Gaststätten dürfen Gäste nur draußen empfangen, unter Auflagen. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und draußen überall dort, wo kein 1,5-Meter-Abstand eingehalten werden kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Ausreise: Rückreisende müssen für zehn Tage in Quarantäne, können sich davon aber nach fünf Tagen durch einen negativen Test befreien. Kroatien wird nämlich als Hochinzidenzgebiet eingestuft.

Corona-Regeln für Türkei, Portugal, Niederlande, Großbritannien, Dänemark, Schweiz, Schweden, Norwegen, Zypern

Türkei

Einreise: Bei der Einreise aus Deutschland in die Türkei muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Einschränkungen: Bis zum 1. Juni gilt landesweit wochentags eine nächtliche Ausgangssperre. Am Wochenende gilt die Ausgangssperre durchgängig von Freitag, 21 Uhr, bis Montag, 5 Uhr. Touristen sind von diesen Ausgangsbeschränkungen ausgenommen und können sich frei bewegen. Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Es ist nur ein Abhol- und Lieferdienst erlaubt. Läden dürfen zur Versorgung mit Lebensmitteln und Grundbedürfnissen auch am Wochenende zwischen 10 und 17 Uhr öffnen. Im öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Personen müssen voneinander drei Schritte Abstand halten.

Ausreise: Türkei gilt als Hochinzidenzgebiet. Rückreisende müssen für zehn Tage in Quarantäne, können sich davon aber nach fünf Tagen durch einen negativen Test befreien.

Portugal

Einreise: Nicht notwendige, touristische Reisen aus Ländern mit einer 14-Tage-Inzidenz über 150 sind weiterhin nicht gestattet.

Beschränkungen: Vorteile für Geimpfte oder Genesene gibt es in Portugal noch nicht. Spaziergänge und Sport sind erlaubt. Der Strandbetrieb erfolgt mit einem Ampelsystem, beim Zu- und Abgang gilt eine Maskenpflicht. Im Freien sind private Feiern und Alkoholkonsum untersagt. Bars und Diskotheken sind geschlossen. Schrittweise wird der Handel und das Gaststättengewerbe geöffnet. Vor Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln kann es zu Temperaturmessungen kommen. Zwischen den Personen gilt ein Mindestabstand von zwei Metern. Maskenpflicht besteht in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im öffentlichen Raum, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Pflicht gilt nicht für Kinder unter 10 Jahren.

Ausreise: Rückreisende aus Portugal können sich durch einen negativen Corona-Test von der Quarantänepflicht befreien.

Niederlande

Einreise: Ausländischen Besuchern raten die Niederlande dringend von Urlaubsreisen ab. Wer dennoch kommen will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Wenn ein zweiter Test erneut negativ ist, endet die Quarantäne. Geimpfte haben keine Privilegien.

Beschränkungen: Die Ausgangssperre ist abgeschafft, Geschäfte dürfen Kunden wieder empfangen und Gaststätten Gäste bedienen - unter Auflagen und nur draußen von 12 bis 18 Uhr. Verboten sind weiterhin alle Veranstaltungen mit Publikum. Museen, Kinos und Theater bleiben zu. Seit 19. Mai sind Gaststätten, Fitnessstudios und Schwimmbäder offen. Es gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Es muss auch ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Ausreise: Niederlande gilt als Hochinzidenzgebiet. Rückreisende müssen für zehn Tage in Quarantäne, können sich davon aber nach fünf Tagen durch einen negativen Test befreien.

Großbritannien

Einreise: Für Einreisende gibt es weiter große Hürden: Für Deutsche ist eine zehntägige Quarantäne notwendig. Es ist vor der Anreise ein negativer Test notwendig, außerdem müssen am zweiten und achten Tag nach der Einreise PCR-Tests gemacht werden. Ausnahmen für Geimpfte gibt es bislang nicht.

Beschränkungen: Dank der fortgeschrittenen Impfkampagne und relativ niedriger Corona-Fallzahlen können sich die Menschen in Großbritannien über immer mehr Freiheiten freuen. Pubs und Restaurants sind weitgehend wieder geöffnet, ab Montag dürfen sie in großen Teilen des Landes auch wieder drinnen Gäste empfangen. Auch die Kontaktbeschränkungen werden deutlich gelockert. Schottland, Wales und Nordirland entscheiden unabhängig von England über ihre Corona-Maßnahmen, die sich aber nur in Details unterscheiden. Generell gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.

Ausreise: Großbritannien gilt als Risikogebiet. Rückreisende können sich durch einen negativen Corona-Test bei Einreise von der Quarantänepflicht befreien.

Dänemark

Einreise: Vollständig geimpfte Deutsche und viele andere Menschen aus EU- und Schengen-Ländern dürfen seit dem 1. Mai wieder einreisen. Dabei müssen sie im Gegensatz zu anderen Reisenden keine negativen Corona-Tests oder Einreisegründe wie etwa den Besuch von Partnern vorweisen, auch Test- und Quarantänepflicht nach Ankunft fallen für sie weg. Bedingung ist, dass das Land der Reisenden zumindest als "orange" gilt, die dortige Corona-Lage also nicht zu schlimm ist und dort keine besorgniserregenden Varianten des Coronavirus grassieren. Deutschland gilt derzeit als orange.

Beschränkungen: Beim nördlichsten deutschen Nachbarn sind die Maßnahmen nach und nach gelockert worden. Geschäfte, Restaurants und Kneipen sind seit langem wieder offen, auch die Fitnessstudios machten kürzlich wieder auf. In den Studios ist es wie im Inneren der Lokale vorgeschrieben, per App einen negativen Test, eine vollständige Impfung oder eine überstandene Infektion vorweisen zu können. Trotz der Öffnungen sind die Neuinfektionszahlen relativ stabil geblieben. Draußen dürfen sich maximal 75 Personen zusammen aufhalten. Drinnen sind nur bis 25 Personen erlaubt. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.

Ausreise: Da Dänemark als Risikogebiet eingestuft wird, können sich Rückreisende durch einen negativen Corona-Test von der Quarantänepflicht befreien.

Schweiz

Einreise: Urlaub in der Schweiz ist praktisch kein Problem. Wer mit Auto, Bus oder Bahn anreist, muss sich elektronisch registrieren, bei Flugreisen ist ein negativer Coronatest nötig. In Quarantäne müssen nur Einreisende aus Risikogebieten. Dazu gehören die deutschen Bundesländer Sachsen und Thüringen.

Beschränkungen: Hotels, Museen, Läden, Theater, Kinos, Zoos und Freizeitparks sind geöffnet. Auf Restaurantterrassen ist Essen und Trinken erlaubt. Negative Corona-Tests sind zum Betreten nicht nötig, insofern gibt es auch keine besonderen Zugeständnisse für Geimpfte. Es gelten aber überall Höchstzahlen für Besucher, sowie Abstandsregeln und Maskenpflicht.

Ausreise: Rückreisende können sich durch einen negativen Corona-Test bei Einreise von der Quarantänepflicht befreien, weil die Schweiz als Risikogebiet eingestuft wird.

Schweden & Norwegen

Einreise: Damit die Lage in Norwegen weiter gut bleibt, hat die Regierung in Oslo die Grenzen für Menschen aus dem Ausland praktisch geschlossen. Urlauber werden nicht ins Land gelassen. Wer trotzdem einreisen darf - etwa, weil er Waren transportiert oder systemrelevante Funktionen erfüllt - für den gelten umfangreiche Test- und Quarantäneregeln. In Schweden ist all das lockerer. Ausländer müssen bei der Einreise einen negativen, maximal 48 Stunden alten Corona-Test vorweisen können. Die nationale Gesundheitsbehörde empfiehlt darüber hinaus, sich nach der Ankunft sowie noch einmal fünf Tage danach testen zu lassen und Kontakte für sieben Tage zu vermeiden.

Beschränkungen: Weiter nördlich in Skandinavien könnte die Lage unterschiedlicher nicht sein: Schweden mit seinem Sonderweg kämpft mit einer der höchsten Neuinfektionszahlen Europas, Norwegen dagegen hat die Pandemie recht gut unter Kontrolle. Die schwedischen Maßnahmen - darunter eine Teilnehmerobergrenze für Veranstaltungen von acht Personen und die Schließung von Restaurants, Kneipen und Cafés um 20.30 Uhr - wurden gerade bis zum 1. Juni verlängert, Norwegen dagegen hat Mitte April mit der schrittweisen Lockerung der geltenden Beschränkungen begonnen.

Ausreise: Norwegen wird als Risikogebiet eingestuft. Rückreisende können sich durch einen negativen Corona-Test bei Einreise von der Quarantänepflicht befreien. Schweden dagegen gilt als Hochinzidenzgebiet. Rückreisende müssen für zehn Tage in Quarantäne, können sich davon aber nach fünf Tagen durch einen negativen Test befreien.

Zypern

Einreise: Zypern hat für Urlauber aus den meisten Ländern geöffnet - ausgenommen sind nur sehr stark von Corona betroffene Staaten wie beispielsweise Brasilien. Deutsche müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen. Das Ergebnis darf nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein. Vollständig Geimpfte dürfen ohne Restriktionen einreisen.

Beschränkungen: Tavernen, Bars und Cafés haben ihre Außenbereiche geöffnet. Um sich frei bewegen zu können, benötigen Touristen den "Cyprus Flight Pass". Er wird vor der Einreise auf der Website www.visitcyprus.com beantragt und sollte anschließend während des Urlaubs stets mitgeführt werden. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.

Ausreise: Zypern gilt als Hochinzidenzgebiet. Rückreisende müssen für zehn Tage in Quarantäne, können sich davon aber nach fünf Tagen durch einen negativen Test befreien.

Anmerkung: In den aufgelisteten Ländern kann es kurzfristig zu Änderungen kommen. Die finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.