Corona-Regeln beim Skifahren

Staatsregierung justiert weiter nach


Die Staatsregierung hat bei den Corona-Regeln für Skifahrer noch einmal nachjustiert. (Symbolbild)

Die Staatsregierung hat bei den Corona-Regeln für Skifahrer noch einmal nachjustiert. (Symbolbild)

Von dpa

Die Staatsregierung hat bei den Corona-Regeln in Skigebieten noch einmal nachjustiert. Kleinere Gondeln dürfen nun mit bis zu 75 Prozent ausgelastet werden.

Das teilten Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag mit. Ursprünglich war vorgesehen, dass Gondeln nur zu einem Viertel besetzt werden dürfen. Das gilt jetzt nur noch bei größeren Anlagen mit einer Kapazität von mehr als zehn Personen pro Einheit. Keine Begrenzungen gibt es für Seilbahnen und Lifte, bei denen die Fahrgäste unter freiem Himmel sind - also etwa für Schlepplifte.

Nach großen Protesten aus der Tourismusbranche hatte die Staatsregierung am vergangenen Dienstag die Corona-Vorschriften für den alpinen Skisport entschärft. Geimpfte und Genesene dürfen demnach Gondeln und Lifte ohne zusätzlichen Corona-Test benutzen. Denn eigentlich hatte der Freistaat für das Skifahren 2G-plus-Regeln vorschreiben wollen - es wäre also vor jedem Skitag ein zusätzlicher Test notwendig geworden.