Corona-Proteste in München

Teilnehmern drohen hohe Bußgelder


Nach dem Protestzug durch die Münchener Innenstadt drohen zahlreichen Teilnehmern nun Anzeigen. (Archivbild)

Nach dem Protestzug durch die Münchener Innenstadt drohen zahlreichen Teilnehmern nun Anzeigen. (Archivbild)

Von dpa

Die Demonstranten, die am Mittwochabend aus Protest gegen die Corona-Politik durch München zogen und sich dabei über ein Verbot der Stadt hinwegsetzten, müssen in Kürze mit Bußgeldbescheiden des Kreisverwaltungsrats rechnen.

Die Anzeigen gegen die Protestler würden bei der Polizei fertiggestellt und nach Anhörung der Betroffenen schnellstmöglich an die Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsrats (KVR) abgegeben, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. "Dort werden sie vorgezogen und umgehend abgearbeitet."

Dazu würden die Sachverhalte geprüft, die Betroffenen könnten sich erneut äußern. Am Ende werde die jeweilige Bußgeldhöhe festgelegt - möglich sind bis zu 3.000 Euro.

Eine ursprünglich für Mittwochabend angekündigte Demonstration mit bis zu 5.000 Teilnehmern hatten die Veranstalter kurz zuvor abgesagt - weil sie mit den gerichtlich bestätigten Auflagen nicht einverstanden waren. Stattdessen zogen laut Polizei mehrere tausend Menschen durch die Innenstadt, teils in Gruppen von mehr als 100 Personen. Die Polizei stoppte die Demonstranten und stellte die Personalien fest.

Nach Polizeiangaben wurden rund 700 Ordnungswidrigkeitsanzeigen erstellt sowie Strafanzeigen gegen zwei Personen, die eine "verantwortliche Rolle" gespielt hätten. Etwa 1.300 Menschen erhielten Platzverweise, in rund 220 Fällen habe die Polizei "drücken und schieben" müssen. In ungefähr zehn Situationen nutzten Beamte demnach einen Schlagstock. Etwa 20 Personen erhielten eine Strafanzeige etwa wegen Widerstands gegen die Polizei. Ein 53-Jähriger sei angezeigt worden, weil er eine verbotenerweise eine kleine "Hieb- und Stichwaffe" mitgeführt habe, sagte ein Sprecher. Damit habe er gegen das bayerische Versammlungsgesetz verstoßen.

Die Stadt München hatte unangemeldete Proteste im Stadtgebiet vorab generell untersagt - und Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro angedroht.