Masken, Tests, Quarantäne

Das müssen Sie zum Schulstart wissen


In Bayern beginnt am 14. September das Schuljahr wieder. Auch in diesem Jahr ist die Corona-Pandemie ein wichtiges Thema zum Schulbeginn. (Archivbild)

In Bayern beginnt am 14. September das Schuljahr wieder. Auch in diesem Jahr ist die Corona-Pandemie ein wichtiges Thema zum Schulbeginn. (Archivbild)

Von Susanne Pritscher, Redaktion idowa und mit Material der dpa

Zwischen Luftfiltern, Maskenpflicht und Impfaktionen: In Bayern beginnt am heutigen Dienstag das neue Schuljahr wieder. Was Schüler und ihre Eltern zum Schulstart wissen müssen - ein Überblick.

Rechtzeitig vor dem Schulstart nach den Sommerferien ist nun klar: Bayerns Schüler werden künftig nicht mehr in den Wechselunterricht geschickt, wenn die Infektionszahlen steigen. Die Regelung zum Wechselunterricht ab Inzidenz 100 wurde gestrichen. Allerdings müssen Schüler im neuen Schuljahr bis auf weiteres Masken tragen - auch an ihrem Platz. Außerdem werden die Corona-Tests ausgeweitet (drei pro Woche) und die Quarantäne-Vorschriften gelockert, so dass bei einem Infektionsfall nun nicht mehr zwangsläufig die gesamte Klasse in Quarantäne muss.

Lesen Sie zum Schulstart auch: So kommt Ihr Kind sicher zur Schule

Präsenzunterricht

Rechtzeitig vor dem Schulstart hat die bayerische Regierung beschlossen: Schüler werden künftig nicht mehr in den Wechselunterricht geschickt, sollten die Infektionszahlen steigen. Die Regel, dass ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100 nur noch begrenzt Präsenzunterricht stattfinden kann, wurde gestrichen.

Mehr zum Thema: Schulstart: Piazolo vertraut auf "dichtes Sicherheitsnetz"

Infektionsschutz im Schulgebäude

Zum Infektionsschutz an den Schulen gehören weiterhin regelmäßiges Händewaschen, Abstandhalten und regelmäßiges Lüften. Zudem gilt zu Schuljahresbeginn auch die Pflicht zum Tragen einer Maske im Schulgebäude. Daneben müssen sich Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, regelmäßig testen lassen. Ein Selbsttest von Zuhause reicht nicht. Geimpfte oder Genesene müssen sich nur testen lassen, wenn sie typische Covid-19-Symptome zeigen.

Bei folgenden Krankheitssymptome dürfen Schüler erst wieder in die Schule gehen, wenn sie bis auf leichten Husten oder Schnupfen wieder gesund sind und das Ergebnis eines negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Tests nachweisen können:

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit
  • Luftnot
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • (fiebriger) Schnupfen
  • Gliederschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall

Maskenpflicht

Am Dienstag, 14. September, geht die Schule wieder los - mit Maskenpflicht und im Regelbetrieb.

Am Dienstag, 14. September, geht die Schule wieder los - mit Maskenpflicht und im Regelbetrieb.

Der Distanz- und Wechselunterricht soll der Vergangenheit angehören. Dafür müssen Schüler bis auf Weiteres aber Masken tragen - auch auf ihren Plätzen. Das teilte Ministerpräsident Söder vergangene Woche mit. Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 4 dürfen statt einer medizinischen Gesichtsmaske auch eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, teilte das Kultusministerium mit.

Wann die Schüler keine Maske tragen müssen:

  • während des Sportunterrichts
  • während des Stoßlüftens in Klassen- und Aufenhthaltsräumen
  • im Freien (zum Beispiel auf dem Pausenhof)
  • wenn aus zwingenden pädagogisch-didaktischen oder schulorganisatorischen Gründen nicht möglich ist
  • wenn aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich oder unzumutbar ist

Die Testverfahren

An den Schulen sollen daneben auch die Testkapazitäten ausgeweitet werden. An weiterführenden Schulen sollen die Schüler dreimal wöchentlich mit den Antigen-Selbsttests getestet werden.

Für Schüler an Grundschulen und Förderschulen wird auf das sogenannte PCR-Pooltestverfahren umgestellt. Bei einem PCR-Pooltest werden Speichelproben von mehreren Personen gemeinsam in einer Gesamtprobe untersucht. Die Probenentnahme geschieht in Bayern durch einen "Lollitest", bei dem die Schüler für 30 Sekunden an einem Abstrichtupfer lutschen. Alle Abstrichtupfer einer Klasse kommen gemeinsam in einen Behälter.

Sollte ein Pool positiv auf eine Infektion mit Covid-19 getestet werden, muss zeitnah ermittelt werden, welches Kind betroffen ist. Dafür ist eine individuelle Nachtestung erforderlich. Die bereits eingesammelten Einzelproben werden dann außerdem noch über Nacht ausgewertet.

Mehr zu diesem Thema: Dr. Kasperl erklärt, wie PCR-Pooltests funktionieren

Tests vor Beginn des Schuljahres

Das Kultusministerum rät den Eltern, ihre Kinder in den letzten Ferientagen noch auf das Coronavirus testen zu lassen. Das soll verhindern, dass bereits in den ersten Unterrichtstagen Infektionsfälle auftreten und Quarantäne-Maßnahmen ergriffen werden müssen. Tests seien an den Testzentren und Schnellteststationen derzeit immer noch kostenlos.

Regeln zur Quarantäne

Zu Beginn des neuen Schuljahres hat die bayerische Regierung die Quarantäneregeln gelockert. Grundsätzlich solle bei einem Fall nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden, heißt es in einem Beschluss nach Beratungen mit dem Bund am Montag. Symptomfreie Kinder, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne sind, sollen diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können.

Impfaktionen

Ein Kinder- und Jugendarzt impft einen Jugendlichen mit dem Corona-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer. An den Schulen in Bayern sollen im Herbst vereinzelt Impfaktionen stattfinden. (Symbolbild)

Ein Kinder- und Jugendarzt impft einen Jugendlichen mit dem Corona-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer. An den Schulen in Bayern sollen im Herbst vereinzelt Impfaktionen stattfinden. (Symbolbild)

An Bayerns Schulen sollen zum Schulstart Impfaktionen in Zusammenarbeit mit den örtlichen Impfzentren geplant werden. Das teilten Gesundheits- und Kultusministerium bereits Mitte August mit. Ziel ist es demnach, Schülerinnen und Schülern ab zwölf Jahren ein niedrigschwelliges Impfangebot zu machen. Vorgesehen sei, dass mobile Impfteams in die Schulen kämen - sofern sich Schulen, Impfzentren und Kommunen hierfür individuell untereinander koordinieren.

Das Kultusministerium rät den Eltern, sich über Corona-Impfungen für Kinder und Jugendliche zu informieren. Es gebe jedoch keine Pflicht, seine Kinder impfen zu lassen. Die Entscheidung soll weiter freiwillig getroffen werden.

Regeln für geimpfte Kinder

Geimpfte Kinder und Jugendliche müssen nicht mehr zum Corona-Test in der Schule. "Wer vollständig geimpft ist, muss sich nicht mehr in der Schule testen lassen und in der Regel auch nicht mehr in Quarantäne bei engem Kontakt mit infizierten Mitschülern oder Freunden", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) bei einer Pressekonferenz mit Ärztevertretern in München.

Luftfilter

Klassenzimmer sollen Anweisungen des Kultusministerium zufolge weiter gut durchgelüftet werden, um die Ansteckungsgefahr im Klassenraum zu verringern. Luftreinigungsgeräte können das Lüften ergänzen. Mit einem Förderprogramm wollen die Staatsregierungen die Schulaufwandsträger vor Ort bei der Anschaffung solcher Geräte unterstützen.

Zum Schulstart werden wohl dennoch viele Klassenräume in Bayern nicht mit Luftfiltern ausgestattet sein. Wie viele das sind, ist zwar unklar, aber bis Ende August waren beim bayerischen Kultusministerium nach Angaben eines Sprechers erst für rund 23.000 Klassenräume Fördergelder beantragt worden - von insgesamt rund 75.000.

Allerdings gebe es auch Schulen, die die Luftfilter ohne Fördergelder beschafft hätten, betonte ein Ministeriumssprecher. Die Zahl der tatsächlich mit einem Filter ausgestatteten Klassen dürfe darum höher sein. Wie hoch wisse er aber nicht.

Maßnahmen für den Unterricht und die Pausen

Schülerinnen und Schüler zeigen einen Corona-konformen Musikunterricht. (Symbolbild)

Schülerinnen und Schüler zeigen einen Corona-konformen Musikunterricht. (Symbolbild)

Regeln für den künstlerischen Unterricht

Für den Unterricht in den Fächern Musik und Kunst gibt es einen Rahmen-Hygieneplan. Im regulären Klassenverband kann ein kurzes Lied gesungen werden, sofern ein erhöhter Mindestabstand von zweieinhalb Metern in Singrichtung eingehalten werden kann und das Tragen einer Maske möglich ist. Soweit es die Witterung zulässt, kann im Freien mit Abstand von mindestens zwei Metern Unterricht mit Blasinstrumenten und Gesang erfolgen; bei Einhaltung dieser Abstände kann vorübergehend die Maske abgenommen werden. Hier sind auch Proben von Ensembles möglich.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 ist Unterricht im Gesang und in Blasinstrumenten auch in Innenräumen möglich, sofern ein erweiterter Mindestabstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann. Dabei darf die Maske kurzzeitig abgenommen werden.

Von der Schule zur Verfügung gestellte Instrumente sind nach jeder Benutzung in geeigneter Weise zu reinigen. Nach dem Unterricht mit Blasinstrumenten muss der Raum mindestens 15 Minuten gelüftet werden.

Maßnahmen im Sportunterricht

Der Sportunterricht soll im kommenden Schuljahr sowohl draußen als auch drinnen ohne Maske möglich sein. Die Abstandsregeln müssen dabei soweit möglich eingehalten werden. Dabei sollen Sportarten ohne Körperkontakt bevorzugt werden. Schwimmunterricht ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich. Umkleiden dürfen benutzt werden. Es gelten die bekannten Hygieneregeln.

Nachholen mit "Brückenkursen"

In den Lehrplänen werden dem Kultusministerium zufolge weiter Schwerpunkte gesetzt. In den Abschlussklassen wird dabei klar unterschieden, was für die Abschlussprüfungen wichtig ist und was nicht.

Unter dem Motto "gemeinsam.Brücken.bauen" sollen die Schulen auch im kommenden Schuljahr beispielsweise zusätzliche "Brückenkurse" am Nachmittag ein. Das Angebot wächst ab Herbst - je nach konkretem Bedarf und Situation vor Ort - schrittweise auf und soll auch im Schuljahr 2022/23 fortgesetzt werden.

Regeln für Mensa und Pausenverkauf

Sollte der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden können, müssen beim Pausenverkauf, bei der Essensausgabe und beim Mensabetrieb feste Gruppen gebildet werden.

Beim Essen soll auf eine blockweise Sitzordnung nach Klassen, möglichst in Kombination mit einer versetzten Sitzordnung, geachtet werden. Die Einhaltung der Mindestabstände zwischen Personen unterschiedlicher Gruppen muss laut Kultusministerium gewährleistet werden.

Organisation des Schülerverkehrs

Die Organisation des Schülerverkehrs erfolgt vor Ort in enger Abstimmung mit den Städten, Landkreisen und Schulen. In den Bussen und Zügen müssen sich die Schüler an die Infektionsschutzmaßnahmen halten. Das bedeutet: Schüler sollen auch im Bus oder Zug den nötigen Abstand einhalten. Da dies nicht immer möglich ist, besteht innerhalb der Transportmittel eine Maskenpflicht.

Feiern zum Schulbeginn

Die bayerischen Abc-Schützen sollen zum Schulstart am 14. September trotz Corona Feiern erleben dürfen. "Wir wollen bewusst auch wieder Einschulungsfeiern an den Schulen ermöglichen", sagte Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). An der Einschulung der Erstklässer sollten auch beide Elternteile teilnehmen dürfen, betonte er.