Corona-Notbremse tritt in Kraft

Was ab heute in Bayern gilt


Ab Samstag greift auch in Bayern die bundesweite Corona-Notbremse. Weil der Freistaat in vielen Punkten ohnehin einen strengeren Kurs fährt, ändert sich dadurch nur relativ wenig. (Symbolbild)

Ab Samstag greift auch in Bayern die bundesweite Corona-Notbremse. Weil der Freistaat in vielen Punkten ohnehin einen strengeren Kurs fährt, ändert sich dadurch nur relativ wenig. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Corona-Notbremse des Bundes ist seit Freitag in Kraft, Wirkung entfaltet sie ab Samstag. Änderungen gibt es in Bayern unter anderem bei Friseuren, im Handel und bei der gegenseitigen Kinderbetreuung.

Am Samstag greift die Bundes-Notbremse gegen Corona. Weil Bayern in vielen Bereichen bereits gleiche oder sogar strengere Regeln hat, halten sich die Auswirkungen im Freistaat in Grenzen. Änderungen gibt es laut Gesundheitsministerium unter anderem bei Friseuren und im Handel. Ein Überblick über die neuen Regelungen und ihre Folgen.

Dienstleistungen

Friseure und Fußpfleger dürfen ihre Betriebe weiterhin auch bei hohen Inzidenzen öffnen. Neu ist, dass Kunden ab einer Inzidenz über 100 einen negativen Corona-Test vorweisen müssen, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Kunden müssen laut Friseurinnung immer eine FFP2-Maske tragen, Friseure und Fußpfleger bis zur Inzidenz von 100 mindestens eine medizinische Maske, ab 100 ebenfalls eine FFP2-Maske. Hand-, Fingernagel- und Gesichtspflege ist nach Angaben der IHK Bayern künftig ab einer Inzidenz von 100 auch zu medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Zwecken nicht mehr gestattet.

Einzelhandel

Wie bisher dürfte der Handel bei Inzidenzen unter 50 öffnen. Derzeit erfüllt aber kein Land- oder Stadtkreis in Bayern diese Bedingung. Zwischen 50 und 100 können Kunden weiter mit Termin einkaufen. Neu ist, dass nur noch zwischen 100 und 150 ein Einkauf mit Termin und negativem Test möglich ist. Bisher war dies von 100 bis 200 erlaubt. Ab 150 ist nur noch die Abholung bestellter Ware möglich. Zudem dürfen weniger Kunden in die Geschäfte.

In der Praxis ändere sich für den Handel nicht viel, sagte der Geschäftsführer des Handelsverbands, Bernd Ohlmann. Viele Landkreise seien schon bei Inzidenzen über 200 und das Konzept Einkaufen mit Termin und Test sei ohnehin eine "kümmerliche Angelegenheit", auf die viele Händler freiwillig verzichteten. Stattdessen bieten sie teilweise bereits ab einer Inzidenz von 100 die Abholung bestellter Ware an, da dies für die Unternehmen mit deutlich geringeren Kosten verbunden ist.

Blumenläden, Buchhandlungen, Gartenmärkte und Gärtnereien, die in Bayern zeitweise inzidenzunabhängig öffnen durften, bleiben im Freistaat geschlossen, obwohl die Bundes-Notbremse für sie Ausnahmen vorsieht. Hier hofft der Handelsverband aber auf eine Lockerung in der kommenden Woche.

Schulen

Hier ändert sich nichts. Ungeachtet des nun bundesweit verpflichtenden Grenzwertes für Distanzunterricht wechseln die Schülerinnen und Schüler im Freistaat weiterhin schon früher an den heimischen Schreibtisch. In Bayern gibt es bereits ab 100 statt 165 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche Distanzunterricht - Ausnahmen gibt es in erster Linie für die vierte und elfte Jahrgangsstufe sowie die Abschlussklassen.

Bei Inzidenzen unter 100 ist Präsenzunterricht mit Mindestabstand erlaubt - in der Regel bedeutet das Wechselunterricht. Unter 50 wäre es in Grundschulen erlaubt, auf den Abstand zu verzichten, diese Bedingung ist in Bayern derzeit aber nirgends erfüllt. Weiterhin dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch mit negativem Test in die Schule.

Und sonst?

Eine wechselseitige unentgeltliche Kinderbetreuung in festen Betreuungsgemeinschaften ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Haushalte ist laut Gesundheitsministerium nicht mehr möglich.

Etwas strenger als der Bund ist Bayern unter anderem bei der nächtlichen Ausgangssperre. Von 22.00 bis 5.00 Uhr darf man Haus und Garten nicht verlassen. Ausnahmen sind berufliche Gründe, Notfälle, die Betreuung von Kindern oder Hilfsbedürftigen, Sterbebegleitung oder die Versorgung von Tieren. Auch sich alleine an der frischen Luft zu bewegen ist nach 22.00 Uhr nicht mehr erlaubt. Die Bundesnotbremse ließe dies bis 24.00 Uhr zu.