Corona-Maßnahmen

Aufnahmestopp auch für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung


Auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen vorerst keine neuen Bewohner aufnehmen. (Symbolbild)

Auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen vorerst keine neuen Bewohner aufnehmen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat der Freistaat Bayern jetzt auch einen Aufnahmestopp für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung verhängt.

Laut einer Mitteilung des zuständigen Gesundheitsministeriums haben sich darauf Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml und Sozialministerin Carolina Trautner geeinigt. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt zunächst von Samstag, 4. April, bis einschließlich zum 19. April 2020.

Eine Ausnahme gelte für Einrichtungen, in denen gewährleistet sei, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne untergebracht werden können. Voraussetzung sei außerdem eine Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamts.

"Menschen mit schweren Behinderungen können von schweren Krankheitsverläufen betroffen sein. Es ist wichtig, sie vor Ansteckungen zu schützen. Deshalb haben wir einen Aufnahmestopp nicht nur für Pflegeeinrichtungen beschlossen, sondern auch für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung", wird Ministerin Huml in der Pressemitteilung zitiert.

Außerdem sind Rückverlegungen von Bewohnerinnen und Bewohnern in ihre Einrichtung aus dem Krankenhaus nur dann erlaubt, wenn sie für 14 Tage isoliert werden können und die notwendige Schutzausrüstung vorhanden ist. Andernfalls müssen die Betroffenen für den Zeitraum von 14 Tagen in anderen geeigneten Einrichtungen, Unterkünften oder betreuten Wohnformen untergebracht werden.