Trotz steigender Inzidenz

Keine Masken mehr an Grund- und Förderschulen


Trotz anhaltend hoher Inzidenzen fällt am Montag die Maskenpflicht an Bayerns Grund- und Förderschulen. (Symbolbild)

Trotz anhaltend hoher Inzidenzen fällt am Montag die Maskenpflicht an Bayerns Grund- und Förderschulen. (Symbolbild)

Von dpa

Für die einen ist es ein überfälliger Schritt, andere sehen es sehr skeptisch: Ab diesem Montag dürfen während der Schulstunden in den Klassen 1 bis 4 die Masken in der Schultasche bleiben.

Trotz weiterhin stark steigender Corona-Zahlen müssen Bayerns Grund- und Förderschüler ab diesem Montag im Unterricht am Platz keine Schutzmasken mehr aufsetzen. Das Kabinett hatte die Abschaffung der Maskenpflicht in der vergangenen Woche auf Drängen der Freien Wähler beschlossen. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) begründete die Entscheidung damit, dass es an den Grundschulen PCR-Pool-Tests gebe und das Maskentragen die Kleinsten ganz besonders belaste.

Eine Woche später sollen auch bei den Fünft- und Sechstklässlern die Masken im Unterricht fallen - wie an den Grund- und Förderschulen gilt auch hier bis auf Weiteres die PCR-Testpflicht.

Mit dem überarbeiteten Infektionsschutzgesetz hat die Bundesregierung gegen massive Kritik der Länder durchgesetzt, dass am vergangenen Wochenende bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen auslaufen. Auch für Bayern bedeutet dies nicht nur das Aus für alle Kapazitäts- und Personenobergrenzen sowie das Tanz- und Musikverbot, sondern es entfallen auch jegliche Kontaktbeschränkungen, Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten, das Verbot, auf öffentlichen Plätzen zu feiern sowie bestehende Möglichkeiten zu Alkoholverkaufs- und -konsumverboten. In Kitas müssen ab sofort keine festen Gruppen mehr gebildet werden.

Bayern nutzt dann allerdings überall, wo dies rechtlich möglich ist, eine Übergangsfrist im neuen Gesetz aus. Deshalb bleibt es bis zum 2. April bei den bisherigen Zugangsbeschränkungen (nur für Geimpfte/Genesene/Getestete), also etwa 2G im Freizeitbereich, 2G plus in Diskotheken oder 3G in Gaststätten und Hochschulen. Im Handel, in Freizeiteinrichtungen und anderswo gilt weiter FFP2-Maskenpflicht.

Bundesweit bleibt es - und das dann auch über den 2. April hinaus - weiterhin bei Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie bei Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen.