Seit Donnerstag in Straubing

Maskenpflicht: Was geht nur noch „mit“?


Es muss nicht immer so medizinisch aussehen. Laut Bestimmungen des Ministeriums tut es ein einfacher Schal als "Mund-Nasenbedeckung" im Zweifel auch.

Es muss nicht immer so medizinisch aussehen. Laut Bestimmungen des Ministeriums tut es ein einfacher Schal als "Mund-Nasenbedeckung" im Zweifel auch.

Von Redaktion idowa

Wo gibt's den Mund-Nasenschutz, der zur Verminderung der Ansteckungsgefahr mit Corona dient? Wo muss er getragen werden, wo nicht? Welche Formen gibt es?

Straubing prescht vor in der Corona-Krise. Seit Donnerstag gilt hier eine Maskenpflicht, ganz Bayern und die restlichen Bundesländer sollen am Montag folgen. Die Bestimmungen im einzelnen:

Wo muss der Mund-Nasenschutz getragen werden?

In Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Im ÖPNV beginnt die Maskenpflicht schon an der Haltestelle. Heißt konkret: Maske auf schon beim Warten auf den Bus oder die Regionalbahn. Im Geschäft gilt die Maskenpflicht für Kunden und Personal, so auch in Einkaufscentern, Bau- und Gartenmärkten und Apotheken. Ein wichtiger Sonderfall sind außerdem Taxen und Mietwägen. Hier darf nur mit Maske eingestiegen werden, Taxler können darauf bestehen, dass Fahrgäste auf der Rückbank zusteigen.

Was geht ohne Maske?

Einfach gesagt: Alles im Freien. In ihrer Allgemeinverfügung haben sowohl die Stadt Straubing als auch der Freistaat Bayern nochmals angemerkt, dass der private Wohnbereich, dazu zählt natürlich das gesamte Grundstück, von der Maskenpflicht unberührt bleibt. Im öffentlichen Raum muss allerdings weiterhin beachtet werden, dass es eine Kontaktbeschränkung gibt. Zu mehr als einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes darf gleichzeitig kein Kontakt erfolgen.

Wo gibt es solche Masken?

Sogenannte "Community-" oder Behelfs-Masken müssen keine medizinischen Standards erfüllen. Ein Stück Stoff, das sich vor Mund und Nase befestigen lässt, gilt nach der Definition als Mund-Nasenschutz. Daher sind sie relativ einfach herzustellen und die Anbieter vielfältig. Vom Modelabel bis zum Baumarkt bieten zahlreiche Händler sogenannte "Masken" an und auch das Internet quillt über vor Angeboten. Die bekannten Klassiker gibt es natürlich weiterhin in Apotheken.

Was sind die Alternativen?

Vorgeschrieben ist vonseiten des Bundes und des Freistaats eine "textile Bedeckung", die über Mund und Nase geht. Das kann auch ein Schal, ein Halstuch und zur Not sogar ein Taschentuch sein. Online kursieren bereits Anleitungen, wie aus Bauteilen wie Haushaltsgummis und Taschentüchern Masken gebastelt werden können. Für Einkauf und ähnliche, zeitlich begrenzte Anwendungszwecke sind diese Lösungen erlaubt.

Was sollte beim Maskentragen beachtet werden?

Eine Maske kann nur dann schützen, wenn sie einigermaßen sauber ist. Die Empfehlung ist, vor dem Anlegen erst einmal die Hände zu waschen. Die Ränder der Maske sollten möglichst eng an den Wangen anliegen. Das bayerische Innenministerium empfiehlt, Stoffmasken, dazu gehören auch die Community-Masken, regelmäßig in der Waschmaschine bei mindestens 60 Grad zu waschen.

Die Erfahrung aus asiatischen Ländern zeigt, dass der Mund-Nasenschutz nicht länger als anderthalb Stunden am Stück getragen und danach gegen einen neuen ausgetauscht werden sollte. Laut einer Veröffentlichung der Deutschen Lungenstiftung e.V. sollte eine Mund-Nasenbedeckung mehrmals täglich gewechselt werden.

Zu den Hintergründen

"Die Stadt Straubing wird eine Allgemeinverfügung erlassen, die zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung bereits ab Donnerstag, 23. April verpflichtet", schrieb die Kommune in einer offiziellen Mitteilung an die Presse. Gelten soll die Pflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, beim Betreten von geöffneten Verkaufsstellen, beim Betreten von Orten zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen beziehungsweise Ausliefern, beim Betreten der Betriebsräume von Handwerkern und Dienstleistern, beim Betreten überdachter Verkehrsflächen von Einkaufszentren, beim Herantreten an Verkaufsstände von Märkten sowie bei Inanspruchnahme und Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von anderthalb Metern nicht sichergestellt ist.