Corona-Krise

So unterscheiden sich die Bußgelder in Deutschland


Immer mehr Bundesländer legen eigene Bußgelder für Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz fest. Bis zu 25.000 Strafe sind hier möglich. (Symbolbild)

Immer mehr Bundesländer legen eigene Bußgelder für Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz fest. Bis zu 25.000 Strafe sind hier möglich. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Bis zu 25.000 Euro - diesen Strafrahmen sieht das Infektionsschutzgesetz bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise vor. Doch natürlich wird nicht jeder Verstoß gleich mit drakonischen Summen geahndet. Immer mehr Bundesländer legen deswegen eigene Bußgelder für Verstöße fest. Ein Überblick des ADAC.

In Bayern dürfen Menschen ihre Wohnung derzeit nur aus triftigen Gründen verlassen. Dazu zählen etwa Arztbesuche, Einkäufe oder der Weg zur Arbeit. Auch Spaziergänge und Sport (allein oder mit Personen aus dem selben Haushalt) bleiben erlaubt. Wer die eigenen vier Wände aber ohne triftigen Grund verlässt, muss laut ADAC mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen, wird es teurer.

Damit ist Bayern laut ADAC noch eher nachsichtig. In Nordrhein-Westfalen werden Verstöße gegen das Kontaktverbot mit 200 Euro Bußgeld geahndet. Geschieht es im öffentlichen Raum (etwa Picknick oder gemeinsames Grillen) sind 250 Euro fällig. In Rheinland-Pfalz sind es ebenfalls 200 Euro. Baden-Württemberg ahndet Verstöße sogar mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Schon das Pendeln ohne Pendlerbescheinigung kann hier bis zu 500 Euro kosten.

In Brandenburg gilt ab 2. April ein breiter Rahmen, in welchem Kommunen die Höhe der Bußgelder selbst festlegen können. Auch Berlin plant einen eigenen Bußgeldkatalog. Die übrigen Bundesländer haben bislang noch keine eigenen Bußgelder festgelegt.