Corona-Krise

Gastronomie: Wirtschaftsminister wollen Öffnung ab 9. Mai


Stühle hoch: Kaum eine Branche ist so stark von den Corona-Einschränkungen betroffen wie die Gastronomie und Hotellerie.

Stühle hoch: Kaum eine Branche ist so stark von den Corona-Einschränkungen betroffen wie die Gastronomie und Hotellerie.

Von mit Material der dpa

Die Wirtschaftsminister der Länder streben unter Auflagen in einem Korridor vom 9. bis 22. Mai eine bundesweite kontrollierte Öffnung des Gastgewerbes an.

Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstagabend nach einer Videokonferenz der Länderminister mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aus Teilnehmerkreisen. Für touristische Beherbergungen wird eine Öffnung bis Ende Mai angepeilt.

Die Empfehlung soll die Grundlage bilden für Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch. Zur Öffnung gehören die Einhaltung von Hygienevorschriften und Abstandsregelungen sowie Pläne zum Schutz von Beschäftigten.

Kneipen und Restaurants waren Mitte März geschlossen worden, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Davon ausgenommen war nur die Lieferung und die Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Einige Länder hatten bereits Öffnungsschritte für das Gastgewerbe angekündigt, unter Auflagen zum Gesundheitsschutz und mit Beschränkungen. Das Gastgewerbe gehört zu den Branchen, die in der Krise am schwersten betroffen ist.

Bund und Länder hatten in der vergangenen Woche die zuständigen Fachminister beauftragt, Vorschläge für Rahmenbedingungen einer schrittweisen Öffnung von Gastronomie- und Tourismusangeboten vorzubereiten - aber eigentlich erst für das übernächste Treffen.

In einer Beschlussvorlage für die Konferenz der Wirtschaftsminister der Länder war als Datum für eine Öffnung der Gastronomie noch der 18. Mai genannt worden. Dies war dem Vernehmen nach bei vielen Ländern aber auf Ablehnung gestoßen. Die kontrollierte Öffnung soll laut den Empfehlungen auch für Restaurants, Außengastronomie, Cafés, Gaststuben und Kneipen sowie Imbisse gelten, wie aus der Vorlage hervorging.