Corona in Niederbayern

Die Polizei informiert vor dem Osterwochenende


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Ausgangsbeschränkung in Bayern gilt nun seit drei Wochen. Anfängliche Unsicherheiten über die Auslegung der Vorschriften wurden mittlerweile überwiegend ausgeräumt. Die Polizei hofft daher auf ruhige Osterfeiertage mit wenigen Verstößen.

Im Laufe der vergangenen Woche konnten kaum relevante Veränderungen bei den Verstößen registriert werden. Die Zahl der geahndeten Zuwiderhandlungen gegen die Ausgangsbeschränkung pendelte sich auf einem Mittelwert von etwa 115 Anzeigen pro Tag ein. In der Woche zuvor musste die Polizei im Schnitt noch 107 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung ahnden. Da in der vergangenen Woche jedoch knapp 400 Kontrollen mehr als in der Woche zuvor durchgeführt werden konnten, ist die Ahndungsquote, also Verstöße im Verhältnis zu durchgeführten Kontrollen, in der dritten Woche mit rund 18 Prozent leicht unter dem Wert der zweiten Woche mit 20 Prozent.

Insgesamt führte die niederbayerische Polizei täglich wieder etwa 6.400 Kontrollen zur Überwachung der Allgemeinverfügung durch und konnte damit an das Niveau der Vorwoche anknüpfen. Darunter waren beispielsweise auch 1.600 Kontrollen im Gastronomiebereich, wo nur neun Verstöße zu verzeichnen waren. Die Polizei wird das Pensum am Osterwochenende beibehalten und besonderes Augenmerk auf verbotene Gruppenbildung und die Einhaltung des Mindestabstands legen.

Besondere Vorkommnisse

Die Polizei in Landshut hat mittlerweile in enger Abstimmung mit dem zuständigen Amtsgericht zwei Personen längerfristig in Gewahrsam genommen. Ein 27-jähriger Syrer befand sich bereits von 28. März bis 3. April wegen wiederholter Verstöße in Gewahrsam. Da er nach seiner Entlassung am Sonntag bereits erneut einen Verstoß gegen die Allgemeinverfügung beging, ordnete das Amtsgericht Landshut Gewahrsam bis zum 13. April an. Gegen eine weitere 22-jährigen Libanesen aus Landshut wurde unabhängig vom Erstgenannten ein Gewahrsam bis zum 13. April angeordnet. Beide verbringen die Osterfeiertage nun in er Justizvollzugsanstalt Landshut. Auch er hat mehrfach gegen die Ausgangsbeschränkung verstoßen.

Die Polizei wird auch am kommenden Osterwochenende konsequent, aber mit Maß und Ziel Kontrollen durchführen und die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung überwachen.