Innengastro, Kontakte, Handel, Schulen

Diese Corona-Lockerungen gelten ab heute in Bayern


In Bayern ist ab Montag Gastronomie auch in geschlossenen Räumen wieder erlaubt (Symbolbild).

In Bayern ist ab Montag Gastronomie auch in geschlossenen Räumen wieder erlaubt (Symbolbild).

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Wegen deutlich gesunkener Corona-Infektionszahlen hat der Freistaat Bayern umfassende Lockerungen bei den Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie beschlossen, die ab Montag, 7. Juni, gelten. Ein Überblick.

K-Fall wird aufgehoben, nur noch zwei Inzidenzschwellen

Die bayerische Staatsregierung hebt wegen gesunkener Corona-Infektionszahlen den ausgerufenen Katastrophenfall von Montag an auf. Das gab Ministerpräsident Markus Söder nach der Kabinettssitzung bekannt. Es gibt nur noch zwei Inzidenzschwellen (50 und 100). Der bisherige Inzidenzbereich unter 35 entfällt.

Bundesnotbremse gilt 1:1

In Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 gilt die Bundesnotbremse künftig eins zu eins. Es gibt keine ergänzenden bayerischen Regelungen mehr. Für die Ausgangssperre heißt das, dass - wie vom Bund vorgesehen - zwischen 22 und 24 Uhr im Freien künftig körperlichen Bewegung erlaubt ist ("Hamburger Modell"). Es besteht die Hoffnung, dass die Inzidenzen dauerhaft und flächendeckend so stark sinken, dass es künftig nur wenige Gebiete gibt, die noch von der Bundesnotbremse erfasst werden.

Kontaktbeschränkungen

In Bayern werden die Kontaktbeschränkungen für private Treffen ab Montag deutlich gelockert. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 dürften sich dann zehn Menschen aus drei Haushalten treffen, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag nach einer Kabinettssitzung in München. Bislang seien nur fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt gewesen. Bei einer Inzidenz unter 50 bleibt es laut Söder bei zehn Menschen, es gebe allerdings keine Haushaltsbeschränkung mehr.

Auch bei Geburtstagsfesten und anderen familiären Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Beerdigungen gibt es künftig wieder mehr Möglichkeiten. So dürfen sich bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 im Außenbereich maximal 50 Menschen treffen, die allerdings getestet sein müssen. In Innenräumen ist die Beschränkung 25 Teilnehmer. Bei einer Inzidenz unter 50 werden diese Zahlen verdoppelt, zudem sind keine Tests nötig.

"Normalität kehrt zurück", sagte Söder. Die Lage entspanne sich weiter, auch die Belegung der Krankenhäuser sei rückläufig. Insbesondere die Fortschritte beim Impfen machten weitere Erleichterungen möglich.

Kitas, Schulen und Universitäten

Ab Montag findet in Gebieten mit Inzidenz unter 50 wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Ab 21. Juni gilt das auch für alle Gebiete mit Inzidenz unter 100. Bei entsprechend niedrigen Inzidenzen kehrt damit dann fast ganz Bayern zum normalen Schulbetrieb zurück. Praktische Ausbildungsabschnitte sind generell inzidenzunabhängig in Präsenz möglich. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden ("Selbsttest-Ausweis").

Kindertagesstätten kehren - soweit noch Einschränkungen bestehen - analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück, bei Inzidenz unter 100 also ab dem 21. Juni.

Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten (Vorlesungen, Seminare). Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 Meter Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.

Ab 21. Juni ist an Kitas und Universitäten wieder ein Regelbetrieb möglich. An Schulen gibt es ab 21. Juni bei einer Inzidenz unter 100 Präsenzuntericht. Die Maskenpflicht bleibt. Nur im Sportunterricht müssen Schüler keine Maske mehr tragen. Laut Kultusminister Michael Piazolo sind spätestens nächste Woche Donnerstag wieder über 90 Prozent der Schüler im Präsenzunterricht. Auch berufliche Schulen dürfen wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren.

Innengastronomie

Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 Uhr (bisher 22 Uhr) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen.

Handel

Im Handel fällt bei einer Inzidenz unter 100 "Click & Meet" weg. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Märkte können outdoor wieder sämtliche Waren verkaufen.

Gottesdienste

Ab Montag ist in Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 der Gemeindegesang wieder erlaubt (indoor mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.Im Kulturbereich gibt es auch Erleichterungen.

Kultur

Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab Montag bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten. Eine Ausnahme ist die EM. Jeweils rund 14.000 Zuschauer sollen die Spiele bei der Fußball-EM in München besuchen dürfen. Dies kündigte Söder nach einer Sitzung des Kabinetts an und sprach von einer Stadionauslastung von "bis zu 20 Prozent".

Freizeiteinrichtungen

Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

Flusskreuzfahrten

Flusskreuzfahrten werden ab Montag wieder möglich unter der Voraussetzung eines negativen Tests vor jedem Landgang in Bayern und bei der Einschiffung, wenn diese in Bayern erfolgt.

Sport

Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) drinnen wie draußen in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.

Alten- und Pflegeheime

Die Testpflicht für Besucher entfällt in Gebieten mit Inzidenz unter 50. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind drinnen mit 25 Personen, draußen mit 50 Personen zulässig.