Auf Anraten ihres Hausarztes meldet ein Ehepaar seine Corona-Infektion im März 2020 nicht. Für das Amt zählen der Mann und die Frau nun aber auch nicht als genesen - weil sie ja offiziell nie infiziert waren.
Der Nachbar infiziert sich mit Corona. Es ist März 2020, irgendwo im Landkreis Straubing-Bogen, auf dem Dorf. Nach der Erkrankung ihres Nachbarn bekommen die Eheleute selbst Husten und Gliederschmerzen - sie denken sofort an Corona. Ihr Hausarzt rät: Daheimbleiben, Kontakte vermeiden, sich auskurieren, solange es nicht schlimmer wird.
Die Eheleute tun das. Sie werden wieder gesund. Doch inzwischen wissen sie: Offiziell als genesen gelten sie nicht. Denn da sie damals - aus Rücksicht auf den Arzt und andere Patienten - keine Praxis aufgesucht haben, haben sie auch keinen sogenannten PCR-Test gemacht. Genau den bräuchten sie aber jetzt - egal ob es um das Inanspruchnehmen von Lockerungen geht oder um die Anzahl der Impfungen.
Ohne Nachweis muss zweimal geimpft werden
Denn bei Genesenen reicht eine Impfung, heißt es auf der Häufig-gestellte-Fragen-Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI) im Internet. Konkret ist dort zu lesen: "Personen, die eine PCR-gesicherte Sars-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollten in der Regel 6 Monate nach Genesung bzw. Diagnosestellung eine COVID-19-Impfstoffdosis erhalten." Anders formuliert bedeutet das aber auch: Ohne PCR-Nachweis über eine durchgemachte Coronainfektion muss zweimal geimpft werden, um - wiederum offiziell - als voll geimpft zu gelten.
Dass Behörden Nachweise brauchen, leuchtet dem Ehepaar ein. Daher lassen sie, auf eigene Kosten, ("der hat 21 Euro pro Person gekostet!") einen Bluttest machen. Dessen Ergebnis fiel so aus, dass der Arzt, dem dieser vorgelegt wurde, spontan auf eine zweimalige Impfung tippte: "weil so viele Antikörper im Blut gefunden wurden".
Trotzdem reicht der Befund nicht aus für eine einmalige Impfung, erklärt ihnen der Arzt.
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